Ansuchen Pendlergeld

Pendler- Fahrkostenbeiträge 2021


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Die Landesregierung gewährt, im Sinne des Artikel 54 des Landesgesetzes vom 23. November 2015, Nr. 15, Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen im Jahr (effektiv gefahrene Tage innerhalb eines Kalenderjahres) vom üblichen Aufenthaltsort in einem Staat der Europäischen Union oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Arbeitsplatz in der Provinz Bozen pendeln müssen oder vom üblichen Aufenthaltsort in der Provinz Bozen zum Arbeitsplatz in einem Staat der Europäischen Union oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft pendeln müssen und eine Strecke von mehr als 18 Kilometern zurückgelegen müssen.

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