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Zusatzvorsorge

Warum eine Zusatzvorsorge?

Die zukünftigen Renten werden gegenüber der letzten Entlohnung des/der Beschäftigten immer niedriger ausfallen. Die Zusatzvorsorge stellt eine Möglichkeit dar, diese „Rentenlücke“ effizient zu schließen.

Was ist die Zusatzvorsorge?

Die Zusatzvorsorge ist eine freiwillige Vorsorgeform, die die öffentliche Vorsorge ergänzt, diese aber nicht ersetzt. Sie basiert auf einem Finanzierungssystem durch Kapitalisierung; das heißt, dass für jedes Mitglied eine persönliche Rentenposition bei einem Zusatzrentenfonds eingerichtet wird, in die die Beiträge des Mitglieds eingezahlt werden, um anschließend auf dem Finanzmarkt angelegt zu werden. Zum Zeitpunkt der Pensionierung wird der angesparte Betrag dann in Renten- oder Kapitalform ausgezahlt.

Welches Ziel hat die Zusatzvorsorge?

Ziel der Zusatzvorsorge ist es, die öffentliche Rente durch eine Zusatzrente zu ergänzen, um der Bevölkerung auch nach Beendigung der Arbeitstätigkeit einen angemessenen Lebensstandard zu garantieren. Die Reform des öffentlichen Rentensystems durch eine Erhöhung der Arbeitsjahre hat nur teilweise gegen die Reduzierung der öffentlichen Renten geholfen. Niemand weiß vorher, wie lange er arbeiten kann und wie hoch bei der Pensionierung die Höhe der Beiträge sein wird. Daher ist es wichtig, schon früh eine zweite Vorsorge aufzubauen, da auch kleine, stetige Beiträge große Renditen bringen können.

Öffentlich Bedienstete

Sie können sich in einen geschlossenen oder offenen Zusatzrentenfonds einschreiben. Bei einem geschlossenen Fonds können Sie Ihre Abfertigung einzahlen, bei einem offenen Fonds hingegen nur eigene Beiträge. Bei einem geschlossenen Zusatzrentenfonds ist Ihr Arbeitgeber außerdem kollektivvertraglich verpflichtet, einen zusätzlichen Beitrag neben der Abfertigung und dem Arbeitnehmerbeitrag in den Fonds einzuzahlen – den so genannten Arbeitgeberbeitrag. Aber eben nur, wenn Sie sich einschreiben. Wenn Sie sich hingegen dafür entscheiden, dass die Abfertigung im Betrieb bleibt, verzichten Sie nicht nur auf eine zweite Rente im Alter, sondern jedes Monat auch auf Geld, das Ihnen vertraglich zusteht.

Ihre Vorteile:

  • Arbeitgeberbeitrag: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitgeberbeitrag einzuzahlen. Dieser Beitrag steht praktisch für geschenktes Geld, wenn Sie sich für eine Zusatzrente entscheiden. Die Höhe wird vom jeweiligen Kollektivvertrag geregelt.
  • Steuervorteile: Alle Beiträge, die Sie oder Ihr Arbeitgeber in einen Zusatzrentenfonds einzahlen, sind gänzlich von der Einkommenssteuer (IRPEF) befreit! Konkret sparen Sie sich dadurch 23% bis 43% an Steuern. Weitere Steuervorteile winken bei den Renditen, die Ihr Zusatzrentenfonds erzielt; diese werden wesentlich niedriger besteuert als bei anderen Sparformen.
  • Geldanlage nach Maß: Wie Ihr Zusatzrentenfonds Ihre Gelder genau investiert, können Sie selbst entscheiden. Dafür bietet jeder Fonds mindestens drei verschiedene Investitionslinien an. Ihre Investitionslinie können Sie später auch wechseln, wenn Sie möchten.
  • Gute Chancen auf eine bessere Rendite. Im Vergleich zur Aufwertung der Abfertigung im Betrieb, kann das Kapital im Zusatzrentenfonds eine wesentlich höhere Rendite erzielen.



(Informationen by http://www.pensplan.com)