PensPlan
Altersversorgung für unsere Zukunft

PensPlan - Logo

Das Projekt für das regionale Welfare

Die Erfolge der Region Trentino-Südtirol bei der Förderung der Vorsorgekultur sind in ganz Italien einzigartig. Dank dem Sonderautonomiestatut und den Zuständigkeiten der Region im Vorsorge- und Sozialversicherungsbereich konnten Maßnahmen getroffen werden, um die Bevölkerung nachhaltig beim Aufbau einer Zusatzrente zu unterstützen. Zu diesen Maßnahmen zählte die Gründung des Pensplan Centrums, einer Dienstleistungsgesellschaft unter Führung und Koordination der Region.

Die Aktiengesellschaft ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen, an der die Region 98% der Anteile hält; die restlichen 2% verteilen sich auf die Autonomen Provinzen Bozen-Südtirol und Trient. Außerdem stellte die Region bedeutende Geldmittel zur Verfügung, um die Bevölkerung beim Zusatzrentensparen und anderen Welfarethemen zu unterstützen.

Institutionelles Ziel von Pensplan ist es, in der Region Trentino-Südtirol ein Vorsorgesparsystem zu fördern und zu entwickeln, um die Zukunft der Bürger/innen finanziell abzusichern.

Im Rahmen des Zusatzrentensparens liefert die Gesellschaft den in der Region ansässigen Bürger/innen, die Mitglied in einem konventionierten Zusatzrentenfonds sind, kostenlose Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen. Zudem bietet Pensplan der gesamten Bevölkerung in seinen Büros in Bozen und Trient und in den über die gesamte Region kapillar verteilten Pensplan Infopoints eine kostenlose, neutrale und unverbindliche Information und Beratung zur Rente, Zusatzrente und anderen Vorsorgefragen an. Daneben ist die Gesellschaft auch in der Fort-und Weiterbildung bei Vorsorgethemen tätig. Eine weitere Kernaufgabe kommt Pensplan als Anlaufstelle für weitere Hilfestellungen der Region beim Aufbau einer Zusatzrente zu: So übernimmt die Gesellschaft die Beitragszahlung an den Zusatzrentenfonds in wirtschaftlichen Notlagen und bietet eine kostenlose Rechtsberatung im Falle unterlassener Beitragszahlung durch den Arbeitgeber.

Zusatzvorsorge

Warum eine Zusatzvorsorge?

Die zukünftigen Renten werden gegenüber der letzten Entlohnung des/der Beschäftigten immer niedriger ausfallen. Die Zusatzvorsorge stellt eine Möglichkeit dar, diese „Rentenlücke“ effi zient zu schließen.

Was ist die Zusatzvorsorge?

Die Zusatzvorsorge ist eine freiwillige Vorsorgeform, die die öff entliche Vorsorge ergänzt, diese aber nicht ersetzt. Sie basiert auf einem Finanzierungssystem durch Kapitalisierung; das heißt, dass für jedes Mitglied eine persönliche Rentenposition bei einem Zusatzrentenfonds eingerichtet wird, in die die Beiträge des Mitglieds eingezahlt werden, um anschließend auf dem Finanzmarkt angelegt zu werden. Zum Zeitpunkt der Pensionierung wird der angesparte Betrag dann in Renten- oder Kapitalform ausgezahlt.

Welches Ziel hat die Zusatzvorsorge?

Ziel der Zusatzvorsorge ist es, die öff entliche Rente durch eine Zusatzrente zu ergänzen, um der Bevölkerung auch nach Beendigung der Arbeitstätigkeit einen angemessenen Lebensstandard zu garantieren. Die Reform des öff entlichen Rentensystems durch eine Erhöhung der Arbeitsjahre hat nur teilweise gegen die Reduzierung der öff entlichen Renten geholfen. Niemand weiß vorher, wie lange er arbeiten kann und wie hoch bei der Pensionierung die Höhe der Beiträge sein wird. Daher ist es wichtig, schon früh eine zweite Vorsorge aufzubauen, da auch kleine, stetige Beiträge große Renditen bringen können.

Öffentlich Bedienstete

Sie können sich in einen geschlossenen oder offenen Zusatzrentenfonds einschreiben. Bei einem geschlossenen Fonds können Sie Ihre Abfertigung einzahlen, bei einem offenen Fonds hingegen nur eigene Beiträge. Bei einem geschlossenen Zusatzrentenfonds ist Ihr Arbeitgeber außerdem kollektivvertraglich verpflichtet, einen zusätzlichen Beitrag neben der Abfertigung und dem Arbeitnehmerbeitrag in den Fonds einzuzahlen – den so genannten Arbeitgeberbeitrag. Aber eben nur, wenn Sie sich einschreiben. Wenn Sie sich hingegen dafür entscheiden, dass die Abfertigung im Betrieb bleibt, verzichten Sie nicht nur auf eine zweite Rente im Alter, sondern jedes Monat auch auf Geld, das Ihnen vertraglich zusteht.

Ihre Vorteile:

  • Arbeitgeberbeitrag: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitgeberbeitrag einzuzahlen. Dieser Beitrag steht praktisch für geschenktes Geld, wenn Sie sich für eine Zusatzrente entscheiden. Die Höhe wird vom jeweiligen Kollektivvertrag geregelt.
  • Steuervorteile: Alle Beiträge, die Sie oder Ihr Arbeitgeber in einen Zusatzrentenfonds einzahlen, sind gänzlich von der Einkommenssteuer (IRPEF) befreit! Konkret sparen Sie sich dadurch 23% bis 43% an Steuern. Weitere Steuervorteile winken bei den Renditen, die Ihr Zusatzrentenfonds erzielt; diese werden wesentlich niedriger besteuert als bei anderen Sparformen.
  • Geldanlage nach Maß: Wie Ihr Zusatzrentenfonds Ihre Gelder genau investiert, können Sie selbst entscheiden. Dafür bietet jeder Fonds mindestens drei verschiedene Investitionslinien an. Ihre Investitionslinie können Sie später auch wechseln, wenn Sie möchten.
  • Gute Chancen auf eine bessere Rendite. Im Vergleich zur Aufwertung der Abfertigung im Betrieb, kann das Kapital im Zusatzrentenfonds eine wesentlich höhere Rendite erzielen. So haben die Mitglieder in den regionalen Zusatzrentenfonds im 10-Jahres-Zeitraum 2007-2016 durchschnittlich eine Gesamtrendite von 42% erwirtschaftet – und das ohne Berücksichtigung des Arbeitgeberbeitrags, den viele Arbeitnehmer/innen zu Recht auch als eine Art Rendite sehen! Die Abfertigung im Betrieb wurde im selben Zeitraum lediglich um 25% aufgewertet.


Weitere Informationen:

CRISTINA JOPPI

VIZEOBFRAU AGO
Innsbruck-Str.Nr.25 - 39100 Bozen / Kampill Center
Tel: 339 1880197
ago.cristina@gmail.com
PEC: ago-bz@pec.it

(Informationen by http://www.pensplan.com)