lingua ladina
3.2.2026 - Cari soci, vi riportiamo di seguito la risposta del Vicepresidente della Provincia, Assessore a Istruzione, Formazione e Cultura ladina, Infrastrutture e Mobilità Daniel Alfreider...
Risposta Daniel Alfreider del 2.2.2026:
Sehr geehrte Frau Mair,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben im Anhang und dafür, dass Sie diese Problematik aufgreifen.
Tatsächlich ist mein Ressortdirektor für ladinische Bildung und Kultur André Comploi in dieser Angelegenheit – unabhängig vom konkreten Einzelfall, den wir nicht kennen – bereits seit mehreren Monaten in engem Austausch mit dem Ressort von Personal-Landesrätin Magdalena Amhof und der Personalabteilung. Die entsprechenden Unterlagen liegen der Personalabteilung vor, wo sie geprüft werden, und auch auf im Rahmen der letzten Klausur der Landesregierung zum Thema Personal Anfang Jänner haben wir die ausstehende Umsetzung der „anteilsmäßigen Vergütung der Dreisprachigkeitszulage“ angesprochen.
Wie Sie zu Recht ausführen, sieht der BÜKV 2008 eine anteilsmäßige Vergütung für jenes Personal vor, das unter den im zweiten Teil des Artikels 81 genannten Voraussetzungen fällt. Zudem liegt ein entsprechendes unterschriebenes Einvernehmen zwischen den Gewerkschaften und der Personalabteilung vor. Was bislang fehlt, ist die Umsetzung durch einen Beschluss der Landesregierung.
Von meiner Seite werde ich mich dafür einsetzen, dass die notwendigen Schritte ehestmöglich gesetzt werden können, damit die bestehende Vertragsbestimmung endlich wirksam wird und die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die ihnen zustehende Anerkennung erhalten.
Auf Wunsch leite ich das Anliegen an Kollegin Amhof und Ressortdirektor Burger weiter und ersuche um eine dringende Umsetzung der vorgesehenen Regelung.
Für Ihren Einsatz und Ihre Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit danke ich Ihnen nochmals und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Alfreider
LH-Stv. und Landesrat
Istanza AGO del 28.01.2026:
Sehr geehrte Damen und Herren der Verhandlungsdelegation,
sehr geehrter Herr Landesrat für ladinische Kultur und Bildung Dr.Alfreider,
auf diesem Wege wollen wir Ihnen eine Problematik unterbreiten, die einem unserer Mitglieder finanzielle Einbußen beschert und um eine positive Entwicklung zu nehmen von Ihrer Seite ein Tätig werden braucht.
Art. 81 BÜKV, Zulage für den Gebrauch der ladinischen Sprache, hat einen einzelnen Absatz und sieht im ersten Teil die Zulage für den Gebrauch der ladinischen Sprache vor für "das Personal, das den Dienststellen des Landes in den ladinischen Ortschaften, der Abteilung Ladinisches Schulamt oder Dienststellen oder Ämtern zugeteilt ist, die ihre Aufgaben ausschließlich oder vorwiegend im Interesse der ladinischen Bevölkerung besorgen, auch wenn es seinen Sitz außerhalb der genannten Ortschaften hat". Wenn man weiterliest, kommt man zu einem zweiten Teil, wo weiteres Personal definiert wird, das auch Anrecht auf die Zulage hat und zwar: "Die Zulage wird auch dem Personal zuerkannt, das der ladinischen Sprachgruppe angehört, im Besitze des Nachweises über die Kenntnis der italienischen, deutschen und ladinischen Sprache und anderen Dienstbereichen, die auch für obige Örtlichkeiten zuständig sind, zugeteilt ist."
Unser Mitglied fällt unter das Personal, das in diesem zweiten Abschnitt genannt wird und hat den Antrag gestellt, um die Zulage für den Gebrauch der ladinischen Sprache zu erhalten, auf die er Anrecht hat.
Nun wurde sein Antrag von zuständigen Amt zurückgewiesen, nicht weil er kein Anrecht darauf hätte, sondern weil: " Für Sie kommt eventuell der zweite Teil der Bestimmung zur Anwendung, für den aber das nötige Abkommen zwischen dem Land und den Gewerkschaften fehlt, mit dem diese Dienste genau definiert und auch die Höhe der Zulage zu bestimmen ist. Dieses Abkommen ist bis heute leider nie zustande gekommen, auch weil es bereits in der Vergangenheit von der Landesregierung abgelehnt worden ist."
Wir finde, dass es dem Personal gegenüber nicht tragbar ist, dass eine Vertragsklausel, die 2008 niedergeschrieben wurde, 2025 noch keine Detailregelung erhalten hat, deshalb ersuchen wir Sie das so bald als möglich in Ordnung zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Mair Daniela
AGO Service
