Ziele und Aufgaben

Im Sinne des Art. 2 der eigenen Statuten verfolgt die AGO folgende Grundsätze und Aufgaben:

Die AGO bekennt sich zu den unveräußerlichen Menschenrechten, zum Recht auf Freiheit, Selbstbestimmung und zum Minderheitenschutz.

Die Organisation fordert für die Bediensteten den gerechten Anteil am Sozialprodukt und erwartet von ihnen eine verantwortungsvolle Haltung auf dem Arbeitsplatz und in der Gesellschaft.

Die AGO ist gegenüber den Arbeitgebern und deren Organisationen, sowie gegenüber konfessionellen Verbänden, politischen Parteien und öffentlichen Verwaltungen rechtlich, finanziell und organisatorisch unabhängig und selbständig.

Der Gewerkschaft obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
  • a) gewerkschaftliche Aktionen zur Herbeiführung günstiger Arbeitsbedingungen;
  • b) die Mitwirkung an der Erschließung und Sanierung von Arbeitsmöglichkeiten,
  • c) die Verabschiedung von Gesetzen und den Erlaß von Verordnungen zu initiieren, sowie an deren Vorbereitung mitzuwirken;
  • d) die Ausarbeitung von bereichsübergreifenden Verträgen, Bereichsverträgen und dezentralen Verträgen, sowie Einzelverträgen mit dem Vertragspartner oder dessen Vertretern;
  • e) die Führung von Verhandlungen in Streitfällen aus dem Arbeitsverhältnis;
  • f) das Vorbringen von Forderungen bzw. das Erstellen von Programmen auf Grundlage einer Marktanalyse zur Sicherung oder Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer stellen;
  • g) die Verfassung von Anträgen, Petitionen, Eingaben und Rekursen aller Art an die zuständigen Körperschaften auf Gemeinde-, Landes-, Regionalebene, einschließlich jener der EU.
  • h) die Herbeiführung einer gerechten Einkommens- und Vermögensverteilung, auch mittels einer autonomen, auf Südtirol bezogenen Tarifpolitik;
  • i) die Vorbereitung und Mitwirkung an Gesetzen sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Art;
  • j) Abhaltung von Fachkursen und Vorträgen für die betroffenen Bediensteten;
  • k) Unterstützung der Teilnahme von Mitgliedern an EU-Aus- und Weiterbildungsprogrammen;
  • l) Schulung der Vertrauenspersonen und Mitglieder der verschiedenen Kommissionen;
  • m) Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen und Veranstaltungen, sowohl in öffentlichem als auch in geschlossenem Rahmen;
  • n) Mitwirkung an der Freizeitgestaltung bzw. Unterstützung entsprechender Freizeitvereine;
  • o) die Gewährung von unentgeltlichem Rechtsschutz in allen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Zugehörigkeit zur AGO entspringenden oder die soziale Sicherheit des Mitglieds betreffenden Streitfällen, und die in diesem Zusammenhang notwendige Vertretung vor den Gerichten oder Behörden entsprechend den Rechtsschutzbestimmungen dieser Statuten;
  • p) Pflege der Beziehungen zu den auf Landes- und Staatsebene vertretenen Gewerkschaften, zum internationalen Bund Freier Gewerkschaften, den internationalen Berufssekretariaten, dem Europäischen Gewerkschaftsbund und allen Gewerkschaften anderer Staaten, die für die Bestrebungen der AGO dienlich sind.