neue Kollektivvertrag
6.8.2026 - Am 23. Juli 2026 wurde der neue bereichsübergreifende Kollektivvertrag unterzeichnet...
am 23. Juli 2026 wurde der neue bereichsübergreifende Kollektivvertrag unterzeichnet. Er bringt zahlreiche Verbesserungen und wichtige Neuerungen in den Bereichen Abfertigung (TFR/TFS), Urlaub, Elternschaft sowie Arbeitsorganisation.
Der vollständige Vertrag ist unter dem am Ende des Textes angegebenen Link verfügbar. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:
Auszahlung der Abfertigung (TFR/TFS)
Die Abfertigung (TFR) sowie die Dienstalterszulage (IPS) werden künftig – vorbehaltlich der Vorlage der erforderlichen Unterlagen – innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung des Dienstverhältnisses in einer einzigen Zahlung ausbezahlt.
Für Mitarbeiter, die die Dienstaltersrente antreten, beginnen die Fristen ab dem Zeitpunkt, zu dem die in den staatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem ist eine Übergangsregelung vorgesehen, um noch anhängige Verfahren abzuwickeln.
Unterbrechung des Urlaubs
Der Urlaub wird künftig unterbrochen, wenn eine Krankheit mindestens drei Arbeitstage dauert oder ein Krankenhausaufenthalt erfolgt, sofern die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.
Unverändert bleibt die bereits bestehende Regelung, wonach der Urlaub auch bei den im Vertrag vorgesehenen Sonderurlauben wegen Todesfalls unterbrochen wird.
Mutterschaft und Vaterschaft
Der Vertrag sieht vor, dass künftig automatisch alle günstigeren staatlichen Bestimmungen im Bereich Mutterschaft und Vaterschaft übernommen werden. Dadurch ist gewährleistet, dass die vertraglichen Regelungen stets an die jeweils vorteilhaftere Gesetzeslage angepasst werden.
Elternzeit
Für Lehrkräfte und gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine neue Möglichkeit der Inanspruchnahme der Elternzeit geschaffen. Diese kann künftig auch in Form einer dauerhaften Arbeitszeitreduzierung erfolgen, sofern dies mit der jeweiligen Schulleitung vereinbart wird.
Verbesserungen bei der finanziellen Absicherung während der Elternzeit
Die neuen nationalen Bestimmungen zur finanziellen Behandlung des dritten Monats der Elternzeit werden in den Kollektivvertrag übernommen und entsprechend angewendet.
Wartestand für Personal mit Kindern
Der Schutz für Eltern wird weiter ausgebaut: Die Altersgrenze des Kindes für die Inanspruchnahme des Wartestandes wird von 12 auf 16 Jahre angehoben.
Geplante Mehrarbeit
Die geplante Mehrarbeit wird erstmals ausdrücklich geregelt. Sie ist Vollzeitbeschäftigten vorbehalten, erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und muss nach nachvollziehbaren Gerechtigkeitskriterien sowie unter Einhaltung der vertraglich vorgesehenen finanziellen Grenzen verteilt werden.
Sonderbestimmungen für das Personal des Sonderstellenplans der Feuerwehr
Für das Personal des Sonderstellenplans der Feuerwehr werden spezifische Regelungen eingeführt, die eine bessere Organisation des Dienstes sowie die Sicherstellung der Betriebskontinuität ermöglichen.
Als Gewerkschaft begrüßen wir die Einführung mehrerer seit Langem geforderter Verbesserungen. Besonders positiv bewerten wir die neuen Regelungen zur Auszahlung der Abfertigung, den verstärkten Schutz von Eltern sowie die Ausweitung der Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kindern.
Wir werden die Umsetzung der neuen Bestimmungen weiterhin aufmerksam begleiten und uns dafür einsetzen, dass diese korrekt angewendet und die Rechte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfassend gewahrt werden.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Link VERTRAG
Mit freundlichen Grüßen
AGO-Landessekretariat
AGO Service
