Transparente Verwaltung

18.7.2026 - BÜKV Verhandlung am 14. Juli im Palast Widmann...
Liebe Mitglieder,

im Rahmen der BÜKV-Verhandlungen am Dienstag, dem 14. Juli, im Palast Widmann wurde der neue Artikel 7 des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags behandelt, der sich mit der Auskunftspflicht gegenüber der Gewerkschaften befasst.

Bereits zu Beginn der Diskussion haben wir darauf hingewiesen, dass der von unserer Gewerkschaft vorgelegte Vorschlag zur Stärkung der Transparenz völlig ignoriert worden war. Die öffentliche Delegation beschränkte sich darauf zu antworten, dass der Vorschlag bereits im März 2026 abgelehnt worden sei, ohne eine konkrete Begründung anzuführen, die eine solche Entscheidung rechtfertigen könnte.

Wir haben die Gründe für unseren Antrag ausführlich dargelegt und erklärt, dass das Ziel ausschließlich darin bestand, den Arbeitnehmern umfassendere Informationen und echte Transparenz hinsichtlich der vertraglichen Regelungen zu gewährleisten. Dennoch ist die Haltung der öffentlichen Seite unverändert geblieben: Der Vorschlag wird nicht in den Vertrag aufgenommen, da er ihrer Ansicht nach kein Verhandlungsthema darstellt.

Eine Begründung, die wir für völlig unzureichend und inakzeptabel halten.

Wir haben diese Vorgehensweise entschieden beanstandet und erneut betont, dass es nicht länger hinnehmbar ist, mitanzusehen, wie Vertragstexte ausschließlich auf die Bedürfnisse der öffentlichen Hand zugeschnitten werden, ohne dass eine echte Bereitschaft zum Austausch über Vorschläge besteht, die Rechte, Transparenz und Mitbestimmung stärken.

An dieser Stelle drängt sich eine Frage auf.


Wovor hat die öffentliche Delegation Angst?

Wovor hat die Landesregierung Angst?

Warum wird ein so grundlegendes Prinzip wie die Transparenz weiterhin behindert?



Wenn die vollständige Veröffentlichung der dezentralen Abkommen bereits in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen ist, warum sollte man sich dann dagegen wehren, einen ausdrücklichen Verweis darauf auch in den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag aufzunehmen? Welches öffentliche Interesse wird geschützt, wenn den Arbeitnehmern mehr Klarheit verwehrt wird? Welcher Schaden würde entstehen, wenn man jedem Beschäftigten ermöglichen würde, sich leicht über die Vereinbarungen zu informieren, die sein Arbeitsverhältnis regeln?

Eine Antwort darauf haben wir nicht erhalten. Und dieses Schweigen nährt Fragen, die einer Klärung bedürfen.

Noch Schwerwiegender war die Feststellung, dass keine der anderen anwesenden Gewerkschaftsorganisationen es für nötig hielt, diesen Vorschlag zu unterstützen, dessen einziges Ziel darin bestand, im Interesse aller Arbeitnehmer mehr Transparenz zu gewährleisten. Ein Schweigen, das tiefe Verwunderung hinterlässt und für das jeder seine eigene Verantwortung übernehmen muss.

Die dezentralen Abkommen sind kein Dokument, das nur wenigen Insidern vorbehalten ist. Sie ist das Instrument, mit dem grundlegende Aspekte des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsplatzorganisation, der Zulagen, der Laufbahnentwicklung und der Rechte der Beschäftigten geregelt werden. Jeder Arbeitnehmer muss die für ihn relevanten Vereinbarungen leicht einsehen können. Aus diesem Grund halten wir jeglichen Widerstand gegen die vollständige Veröffentlichung der dezentralen Abkommen für unverständlich.

In den kommenden Tagen startet unsere Gewerkschaft eine Initiative, die sich an alle öffentlichen Verwaltungen des Landes richtet. Wir fordern die sofortige Aktualisierung des Bereichs „Transparente Verwaltung – Ergänzende Verhandlungen (dezentrale Abkommen)“ gemäß Artikel 21 des Gesetzesdekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 sowie die vollständige Veröffentlichung aller geltenden Ergänzungsvereinbarungen. Dadurch sollen diese für Beschäftigte, Gewerkschaften und Bürger leicht zugänglich und einsehbar sein.

Wir werden prüfen, welche Verwaltungen die Veröffentlichungspflichten tatsächlich einhalten und welche hingegen weiterhin Dokumente nicht zur Verfügung stellen, deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist. Wo wir Versäumnisse oder Verstöße feststellen, werden wir die sofortige Nachbesserung fordern und alle weiteren gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen prüfen, damit die Transparenzpflichten endlich eingehalten werden.

Wir sind der Ansicht, dass die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Transparenzpflichten kein Ermessensspielraum, sondern eine klare Pflicht der öffentlichen Verwaltungen ist. Und genau aus diesem Grund werden wir diese weiterhin mit allen gesetzlich vorgesehenen Mitteln verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Andreas Unterkircher
AGO-Obmann
Tel. 335 69 02 375 - Andres.unterkircher@ago-bz.org

Stefano Boragine
AGO -Landessekretär
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org

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