Essensgutscheine
9.7.2026 - Anpassung des Wertes der Essensgutscheine...
sehr geehrte Gewerkschaftsvertreter,
die Autonome Gewerkschaftsorganisation AGO möchte Sie hiermit darauf aufmerksam machen, dass das Thema der Anpassung des Wertes der Essensgutscheine entschlossen angegangen werden muss – eine Maßnahme, die heute eine konkrete Antwort auf den Kaufkraftverlust der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst darstellt.
In den letzten Jahren sind die Lebenshaltungskosten, insbesondere die Kosten für Lebensmittel und Gastronomie, deutlich gestiegen. Der Wert der Essensgutscheine ist hingegen im Wesentlichen unverändert geblieben, wodurch sie nach und nach ihre ursprüngliche Funktion verloren haben, nämlich den Beschäftigten zu ermöglichen, die Kosten für eine Mahlzeit während der Arbeitszeit zu decken.
Heute reicht der Wert eines Essensgutscheins in allen Gastronomiebetrieben in unserer Provinz nicht einmal mehr aus, um die Hälfte einer vollständigen Mahlzeit zu decken. Mit dem Haushaltsgesetz 2026 hat der Gesetzgeber einen ersten wichtigen Schritt unternommen und die steuerfreie Obergrenze für elektronische Essensgutscheine von 8 auf 10 Euro angehoben. Eine Entscheidung, die implizit die Unangemessenheit der derzeitigen Beträge anerkennt und die Möglichkeit bietet, deren Wert zu erhöhen, ohne das steuerpflichtige Einkommen der Arbeitnehmer zu beeinträchtigen und ohne zusätzliche Steuer- und Sozialabgabenbelastungen zu verursachen.
Diese Möglichkeit läuft jedoch Gefahr, für den öffentlichen Dienst in Südtirol rein theoretisch zu bleiben, wenn sie nicht durch vertragliche Maßnahmen und die erforderlichen finanziellen Mittel begleitet wird. Es ist daher unerlässlich, dass sich die Landesregierung konkret dafür einsetzt, damit auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von dieser Maßnahme profitieren können.
Die Autonome Gewerkschaftsorganisation AGO ist der Ansicht, dass die Anpassung der Essensgutscheine zu einem der vorrangigen Ziele der Kollekitvverhandlungen und des politischen Handelns werden muss. Es handelt sich dabei nicht um eine Nebensache, sondern um ein Instrument, das konkret dazu beiträgt, das Realeinkommen der Arbeitnehmer zu sichern, insbesondere in einer Phase, in der steigende Lebenshaltungskosten und ausbleibende Lohnerhöhungen die Kaufkraft der Familien weiterhin schmälern.
Aus diesem Grund richten wir einen Appell an die öffentliche Delegation, diese Forderung in den zuständigen institutionellen Gremien entschlossen zu unterstützen, und fordern alle Gewerkschaften des bereichsübergreifenden Tisches auf, gemeinsam für eine Forderung einzutreten, die unterschiedslos das gesamte öffentliche Personal unserer Provinz betrifft.
Lassen Sie uns gemeinsam ein konkretes Signal an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst senden, indem wir den Essensgutscheinen wieder den Wert geben, den sie verdienen, und durch eine einfache, aber wirksame Maßnahme einen Teil der Kaufkraft wiederherstellen, die in den letzten Jahren zunehmend geschwächt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Andreas Unterkircher
AGO-Obmann
Tel. 335 69 02 375 - Andres.unterkircher@ago-bz.org
Stefano Boragine
AGO -Landessekretär
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org
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