Sein oder Nichtsein

28.4.2026 - OFFENER BRIEF an alle Kolleginnen und Kollegen der Stadt- und Ortspolizei Südtirols...
OFFENER BRIEF
an alle Kolleginnen und Kollegen
der Stadt- und Ortspolizei Südtirols

Ortspolizei: Sein oder Nichtsein.

Verweigerte Rechte, gebührender Respekt – das ist die Frage, die sich heute die Frauen und Männer der Ortspolizei Südtirols stellen.

In der Sitzung vom 14. April hat der Gemeindenverband ein klares und unnachgiebiges NEIN zur Einführung der Bestimmungen von Art. 208 der Straßenverkehrsordnung ausgesprochen. Es handelt sich um eine eindeutige Regelung: Artikel 208 der Straßenverkehrsordnung (Gesetzesdekret 285/1992), insbesondere Absatz 4, Buchstabe c), erlaubt es den lokalen Gebietskörperschaften, einen Teil der Einnahmen aus Verwaltungsstrafen für Unterstützungs- und Sozialmaßnahmen zugunsten des Personals der Ortspolizei zu verwenden.

Trotzdem wurde selbst die minimale, wenn auch nur symbolische Anerkennung dieser
Mittel zugunsten der Einsatzkräfte abgelehnt. Kein einziger Euro. Kein einziger Schritt vorwärts. Eine schwerwiegende Haltung, die am Ende eines langen, ernsthaften und verantwortungsvollen Weges seitens unserer Gewerkschaftsorganisation steht.

Die Fakten sind klar.

Im Jahr 2023 haben wir ein Verfahren zur Anerkennung des Hilfs- und Vorsorgefonds gemäß den nationalen Rechtsvorschriften eingeleitet. Am 12. März 2025 haben wir eine Klage beim Arbeitsgericht Bozen gegen den Gemeindenverband und die Stadt Bozen eingereicht, wobei wir Kosten und Verantwortung übernommen haben, die niemals einer Gewerkschaft auferlegt werden sollten, wenn die Rechte eindeutig sind. Im Laufe des Verfahrens ordnete der Arbeitsrichter einen Mediationsversuch an. Dabei zeichnete sich eine mögliche Lösung ab: eine formelle Verpflichtung des Bürgermeisters von Bozen, das Thema endlich an den Verhandlungstisch zu bringen. Am 1. Oktober 2025 forderte der Bürgermeister den Gemeindenverband formell auf, die Angelegenheit auf die Tagesordnung zu setzen.

Trotz eines Beschlusses zur Einstellung des Verfahrens und trotz der eingegangenen Verpflichtungen wurde das Thema nie konkret behandelt. Und heute kommt eine totale Ablehnung.

Dies ist nicht nur eine Ablehnung.

Es ist der Beweis für einen völligen Mangel an politischem und administrativem Willen, die Rolle und die Würde der Ortspolizei anzuerkennen.

In der Zwischenzeit wird über ein neues Landesgesetz zur Ortspolizei diskutiert, das, so wie es sich derzeit abzeichnet, keine wesentlichen Änderungen mit sich zu bringen scheint. Im Gegenteil, es kommen starke Bedenken auch seitens zahlreicher Bürgermeister auf, sodass zu befürchten ist, dass der gesamte Prozess auch in dieser Hinsicht ohne Ergebnis enden könnte.

Konkret bleibt die Situation unverändert: Die Mitarbeiter erfüllen weiterhin grundlegende Aufgaben, ohne angemessenen gesetzlichen, vertraglichen, sozialversicherungsrechtlichen und versicherungstechnischen Schutz.

Gerade im Bereich des Schutzes zeigt sich einer der offensichtlichsten Kritikpunkte. Die Ortspolizei ist weiterhin vom Zugang zum Sicherheits- und Verteidigungssektor ausgeschlossen, der spezifische Vorteile in Bezug auf Rente, Sozialleistungen und Unfallversicherung gewährleisten würde, die der Art und den Risiken der tatsächlich ausgeübten Aufgaben angemessen sind. Noch unverständlicher ist die Weigerung, bereits in den Rechtsvorschriften vorgesehene Möglichkeiten zu nutzen.
Gerade in einer Zeit wie dieser, die von wirtschaftlicher Unsicherheit und einem wachsenden Bedürfnis nach sozialer Sicherheit geprägt ist, wird die Möglichkeit, Mittel bereitzustellen, selbst wenn es sich nur um wenige, gesetzlich bereits vorgesehene Mittel für einen Zusatzrentenfonds für die Beschäftigten handelt von vorne herein ausgeschlossen.

Das ist eine kurzsichtige Entscheidung. Und man fragt sich unwillkürlich: Würden diese Maßnahmen, ginge es um politische Entscheidungsträger, vielleicht mit derselben Langsamkeit umgesetzt werden? Oder würden sie automatisch in Kraft treten, wie es oft der Fall ist?

Und doch ist die Rolle der Ortspolizei klar und unverzichtbar. Die Ortspolizei ist die erste Sicherheitsinstanz vor Ort, die tägliche Anlaufstelle für die Bürger. Sie nimmt Aufgaben der Verwaltungspolizei, der Verkehrspolizei, der öffentlichen Sicherheit und der Gerichtspolizei wahr und handelt dabei unter Einhaltung der staatlichen Gesetze und zum Schutz der Gemeinschaft. Sie ist eine Einrichtung, die für Ausgewogenheit, Rechtsstaatlichkeit und Bürgernähe sorgt. Keine „minderwertige Polizei“, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitssystems. Und genau deshalb ist die Behandlung, die ihr zuteilwird, umso inakzeptabler. Während der Ortspolizei gesetzlich vorgesehene Rechte verweigert werden, werden von ihr Verantwortlichkeiten verlangt,
ihre Würde wird jedoch nicht anerkannt. So kann es nicht weitergehen. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass eine Einrichtung, die grundlegende Aufgaben wahrnimmt, ohne angemessenen Schutz gelassen wird. Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass man vor Gericht ziehen muss, um das zu erlangen, was automatisch anerkannt werden sollte. Ein System, das die Untätigkeit der Institutionen auf die Arbeitnehmer abwälzt, ist nicht mehr tragbar.
Die Ortspolizei fordert keine Privilegien.

Sie fordert die Einhaltung der Vorschriften, die Anerkennung ihrer Rolle und angemessene Bedingungen für die täglich geleistete Arbeit.

Dr.Andreas Unterkircher
AGO-Obmann
Tel. 335 69 02 375 - Andres.unterkircher@ago-bz.org

Stefano Boragine
AGO -Landessekretär
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org

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