Bilanzgesetz 2026

21.1.2026 - Liebe Mitglieder, das Bilanzgesetz 2026 vom 30. Dezember 2025, Nr. 301 sieht folgende Neuerungen vor...
Änderungen bei Pension, Steuern und Unterstützungen:

Höhere Voraussetzungen für die Pension
Ab 2027 werden die Voraussetzungen für die Pension erhöht.
Der Grund ist die längere Lebenserwartung.
Ab 2027: Erhöhung um 1 Monat
Ab 2028: Erhöhung um weitere 2 Monate

Pensionsarten und Voraussetzungen
2027

Dienstalterspension:
42 Jahre und 11 Monate
(für Frauen: 1 Jahr weniger)
Alterspension:
67 Jahre und 1 Monat
2028
Dienstalterspension:
43 Jahre und 1 Monat
(für Frauen: 1 Jahr weniger)
Alterspension:
67 Jahre und 3 Monate

Schnellere Auszahlung der Abfertigung (INPS)
Ab 1. Januar 2027 gilt für öffentliche Bedienstete:
Die Abfertigung wird nach 9 Monaten ausgezahlt, plus 3 Monate Bearbeitungszeit
(früher nach 12 Monaten plus 3 Monate Bearbeitungszeit).
Nach diesen 3 Monaten Bearbeitungszeit gibt es gesetzliche Zinsen.

Steuersätze ab 1. Januar 2026
Einkommen bis 28.000 Euro: 23 %
Einkommen von 28.001 bis 50.000 Euro: 33 %
Einkommen über 50.000 Euro: 43 %

Diese Renten gibt es ab 2026 nicht mehr
Folgende Sonderregelungen wurden nicht verlängert:
„Opzione Donna“
Frühpension Quote 103

Bonus für arbeitende Mütter (2026)
Der Mütterbonus bleibt bestehen und wird erhöht.
Wer bekommt den Bonus?
Arbeitnehmerinnen und Selbstständige
(nicht für Hausangestellte)
Mit mindestens 2 Kindern
Einkommen maximal 40.000 Euro pro Jahr

Wie lange?
Bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes
Bis zum 18. Geburtstag, wenn es 3 oder mehr Kinder gibt

Wie viel Geld?
60 Euro pro Monat (früher 40 Euro)
Maximal 720 Euro pro Jahr

Auszahlung
Einmal im Dezember
Steuerfrei
Zählt nicht zum Einkommen und nicht zum ISEE

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