Transparenz

12.1.2025 - Transparenz in Arbeitsverhältnissen und Kollektivverhandlungen...
Liebe Mitglieder,
Transparenz ist kein bürokratisches Detail, sondern ein Recht der Arbeitnehmer, ein Grundsatz guter Führung und ein unverzichtbares Instrument für wirksame dezentrale Kollektivverhandlungen. Aus diesem Grund haben wir offiziell gefordert, dass jede öffentliche Einrichtung in unserem Gebiet die gesamten laufenden dezentralen Verhandlungen auf ihrer institutionellen Website zugänglich macht.

Dezentrale Kollektivverhandlungen sind nicht nur eine Reihe von Vorschriften und Vereinbarungen, sondern auch das Instrument, durch das Arbeit an Wert gewinnt, die Rechte der Arbeitnehmer konkretisiert werden und die Verwaltungen ihre Dienstleistungen für die Bürger verbessern können. Ihre vollständige Verfügbarkeit und Lesbarkeit ist unerlässlich, damit die Arbeitnehmer ihre Rechte überprüfen, an Entscheidungen mitwirken und bei Bedarf rechtzeitig eingreifen können, was zu einer Arbeitskultur beiträgt, die auf Vertrauen, Verantwortung und Zusammenarbeit basiert.

Transparenz ist die Voraussetzung für Chancengleichheit, wirksamen Rechtsschutz und die Vermeidung von Konflikten oder Ungerechtigkeiten. Der Online-Zugriff auf dezentrale Vereinbarungen ermöglicht es den Verwaltungen auch, sich auszutauschen, zu lernen und bessere Lösungen zu finden, wodurch ein positiver Kreislauf zwischen Behörden, Arbeitnehmern und Gewerkschaften entsteht.

Leider hat die öffentliche Delegation in der letzten Sitzung der bereichsübergreifenden Verhandlungen Vorbehalte gegen die obligatorische Veröffentlichung der Verträge geäußert und die Diskussion auf dieses Jahr vertagt. Wir fragen uns, warum es so viel Widerstand gegen Transparenz gibt, der die Arbeitnehmer benachteiligt und die Qualität des öffentlichen Dienstes untergräbt.

Glücklicherweise haben alle anderen Gewerkschaften unsere Forderung in der Diskussion unterstützt. Wir bekräftigen, dass Transparenz nicht verhandelbar ist und die Grundlage für die Würde der Arbeit, die Teilhabe und die kollektive Verantwortung bildet.

Wir werden nun sehen, wie das konkrete Ergebnis aussehen wird. Für unsere autonome Gewerkschaftsorganisation ist es jedoch nicht nur ein Grundsatz, sondern eine konkrete Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass jeder Arbeitnehmer rechtzeitig über seine Rechte und Pflichten informiert wird, und dies wird auch 2026 unser Handeln leiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Andreas Unterkircher
AGO-Obmann
335 69 02 375 - Andres.unterkircher@ago-bz.org

Stefano Boragine
AGO -Landessekretär
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org

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