Arbeitsrichters

22.12.2025 - Ein Schritt nach vorne dank des Arbeitsrichters, Für- und Vorsorgefonds...
Liebe Kolleginnen und Kollegen
der Südtiroler Orts- und Stadtpolizei,

im Rahmen des 2023 eingeleiteten Rechtsstreits um die Anerkennung der Bestimmungen von Art. 208 der Straßenverkehrsordnung, d. h. die Einrichtung eines Für- und Vorsorgefonds für die Mitarbeiter der Orts- und Stadtpolizei, hat unsere Gewerkschaft am 12. März 2025 beim Gericht Bozen eine Klage gegen den Gemeindeverband der Provinz Bozen und die Gemeinde Bozen eingereicht.

Im Laufe der ersten Verhandlung hat der Arbeitsrichter die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß Gesetzesdekret Nr. 28 vom 4. März 2010 angeordnet.

Bereits in der ersten Mediationssitzung zeichnete sich eine mögliche Einigung ab, nachdem sich die Stadt Bozen formell verpflichtet hatte durch ihren Bürgermeister, bei den nächsten Tarifverhandlungen endlich ernsthaft und konkret das Thema der Vorsorge und Fürsorge für das Personal der Orts- und Stadtpolizei der Gemeinden der Provinz Bozen anzusprechen.


Am 1. Oktober 2025 hat der Bürgermeister der Gemeinde Bozen diesen Antrag offiziell an den Gemeindeverband weitergeleitet. Obwohl wir mittlerweile im Besitz des vom Arbeitsrichter Werner Mussner unterzeichneten Dekret des Erlöschens der Streitsache sind, warten wir bis heute darauf, dass das Thema auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Für unsere Gewerkschaftsorganisation stellt die Anrufung des Arbeitsgerichts eine erhebliche finanzielle Belastung dar, aber noch mehr ein Zeichen dafür wie kritisch die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern sind. Themen dieser Tragweite sollten durch Dialog, Einhaltung der Vorschriften und uneingeschränkte Anwendung der Rechte gelöst werden, ohne dass die Justiz eingeschaltet werden muss.

Wir werden weiterhin wachsam sein und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit das, was zusteht, anerkannt wird.

Das Ziel bleibt, euch im Laufe des Jahres 2026 konkrete und positive Antworten zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Andreas Unterkircher
AGO-Obmann
335 69 02 375 - Andres.unterkircher@ago-bz.org

Stefano Boragine
AGO -Landessekretär
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org

AGO Service