Neue Notfälle

1.9.2025 - In Südtirol fehlen Arbeitnehmer in den Diensten für Menschen mit Behinderung...
Mit Abschaffung der sofortigen Abrufbereitschaft, die mit 01.01.2026 vorgesehen ist (Bereichsabkommen vom 08.08.2025) herrscht in Südtirol unter den Arbeitnehmern im Bereich der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung grosse Besorgnis. Nach Angaben der Kolleginnen und Kollegen während der zuletzt abgehaltenen Gewerkschaftsversammlungen gäbe es nicht genügend Personal, um die Einhaltung des Pflegeplans während des Nachtdienstes zu gewährleisten. In den Wohnheimen der Sozialdienste gibt es zur Zeit die sofortige Abrufbereitschaft, die mit dem Bereichsabkommen vom 25.09.2000 geregelt wurde und während der Nacht die Anwesenheit des Personals im Heim vorsieht, um dessen Einsatz im Bedarfsfall zu garantieren. Momentan ist die Vergütung 25% der Überstundenentlohnung und die Bezahlung von zwei Stunden Überstunden für Einsätze, die in jedem Fall während der Nacht möglich sind. Die sofortige Abrufbereitschaft ist zur Zeit als eine zweckdienliche und als Nebenleistung zum Dienst zu erbringende Tätigkeit konfiguriert, die qualitätsmässig anders ist als die wahre Arbeit, da sie darin besteht, dass der Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist sich in die Lage zu versetzen, jederzeit aktiv werden zu können. Dies außerhalb seiner normalen Arbeitszeit, aber indem er in der Struktur anwesend ist, um eine etwaige Arbeitsleistung zu garantieren.

Mit dem neuen Vertrag wird diese Situation in Ordnung gebracht, da man sich an verschiedene Maßnahmen des europäischen Gerichtshofes von 2021 anpasst, die besagen, dass die sofortige Abrufbereitschaft, so wie sie gestaltet ist, als normale Arbeitszeit zu gelten hat und als ganzes bezahlt werden muss. Für den europäischen Gerichtshof sind Zeiten in denen Wache geschoben wird oder die Einsatzbereitschaft bei der sofortigen Abrufbereitschaft/ Bereitschaft garantiert wird als dem Begriff von Arbeitszeit zugehörig anzusehen, da sie objektiv und schwerwiegend die Möglichkeit des Arbeitnehmers einschränken, frei über seine Freizeit zu verfügen.

Darüber hinaus, dass sich die Kolleginnen und Kollegen bewusst sind, dass die Vorschrift angewandt werden muss, sind sie sehr darüber besorgt, dass die Zahl der sich im Dienst befindlichen Fachkräfte nicht ausreichen wird, um die Betreuung so weiter zu führen, wie sie in den Jahren aufgebaut wurde. In all diesen Jahren haben diese Arbeiter immer große Aufmerksamkeit, sozialen Verantwortungssinn und Dienstbereitschaft bewiesen, indem sie die Pflegekontinuität garantiert haben, obwohl ihre Zahl dem Angeforderten nicht angemessen war.

Noch stärker ist die Sorge wegen des Ausbleibens von neuem Personal. Sie raten jetzt schon zu einer Abänderung der Landespflegeschlüssel und der Stellenpläne. Sie möchten sofort in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden, um zusammen Lösungen zu finden. Als eine der traurigsten Möglichkeiten, um des Problems Herr zu werden, wird von ihnen befürchtet, dass der aktuelle Aufbau der stationären und teilstationären Versorgung vollkommen umgewälzt wird. Vielleicht werden Dienste/Strukturen zusammengeschlossen, nur um die Pflege weiter zu führen, aber das Ergebnis wird sein, dass die Arbeitsbelastung für alle steigt und es schwerwiegende Verluste in dem geben wird, was bis jetzt in der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtgung/Behinderung als Wohnortnahe Dienste aufgebaut wurde.

Als Gewerkschaftsorganisation hoffen wir, dass die einzelnen Verwaltungen bereits daran arbeiten indem sie sich anhören, was von ihren Arbeitnehmern vorgeschlagen wird, da diese ihren Dienst vor Ort verrichten. Die Kolleginnen und Kollegen müssen sofort so augestattet werden, dass sie nicht die ganze Zeit im Ausnahmezustand und unter Stress arbeiten müssen. Wir erwarten uns in Kürze auch selbst einbezogen zu werden und werden wie immer wachsam und aufmerksam sein, um für ein gutes Ergebnis zu sorgen auch bei der Aushandlung der neuen Arbeitszeiten in Sicht der Überarbeitung der Tätigkeit mit 01.01.2026 auf die 36 Stunden Woche.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Andreas Unterkircher
AGO-Obmann – Presidente
335 69 02 375 - Andres.unterkircher@ago-bz.org

Stefano Boragine
AGO -Landessekretär - Segretario Provinciale AGO
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org

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