Dreijahreszeitraum 2022–24
26.5.2025 - Morgen sind wir zum Verhandlungstisch für den Kollektivvertrag eingeladen...
Wie immer erfolgt die Einladung zur Unterschrift des Vertrages nur wenige Tage vor dem geplanten Unterzeichnungstermin (Freitag, 13:30 Uhr) und lässt der SAG-Föderation, der wir angehören und die eigentlich eine einheitliche Linie vorgeben sollte, kaum Zeit zur internen Diskussion.
Nachfolgend listen wir die geringen Beträge pro Funktionsebene auf, die zur Verfügung gestellt werden und die den endgültigen Abschluss dieses traurigen Dreijahreszeitraumes darstellen. Konkret bedeutet das: Nach Unterzeichnung dieses Vertrags können keine weiteren Forderungen zur Verbesserung des Zeitraums 2022–2024 gestellt werden. Nach unseren Berechnungen hätten diese Beträge mindestens verdreifacht werden müssen, um wenigstens teilweise einen Ausgleich für die Inflation zu schaffen.
Dem Personal wird – wie bereits angekündigt – folgende Einmalzahlung gewährt (Brutto), die nur für die Berechnung der Pensionsansprüche zählt,
1. Funktionsebene: 956,41 €
2. Funktionsebene: 1.064,96 €
3. Funktionsebene: 1.120,08 €
4. Funktionsebene: 1.177,02 €
5. Funktionsebene: 1.264,12 €
6. Funktionsebene: 1.371,50 €
7. Funktionsstufe: 1.535,69 €
7ter Funktionsebene: 1.578,98 €
7bis Funktionsebene: 1.642,16 €
8. Funktionsebene: 1.745,12 €
9. Funktionsebene: 2.028,13 €
Lehrpersonal der Provinz: 1.745,12 €
Einheitliche Leitungsebene
der sanitären Führungskraft 2.418,13 €
Diese Einmalzahlung wird den Vollzeitbeschäftigten im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 ausbezahlt. Der Betrag wird im Verhältnis zur Anzahl der gearbeiteten Arbeitstage, des Anstellungsverhältnisses (Vollzeit/Teilzeit) und etwaiger Gehaltskürzungen durch Abwesenheiten berechnet, bei denen eine Kürzung oder Streichung der Bezüge vorgesehen ist.
Im Vertrag wird der monatliche Arbeitgeberbeitrag zum Zusatzrentenfonds SaniPro ab dem 1.1.2025 um 3,70 € monatlich erhöht wird.
Anfang des Jahres hatten wir in einem offenen Brief gefordert, die Fahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr für alle öffentlichen und privaten Beschäftigten schrittweise abzuschaffen, um so das Recht auf kostenlose Mobilität (ähnlich wie für die „Touristen“) zum Arbeitsplatz zu ermöglichen – eine Maßnahme, die zumindest teilweise die Last der Inflation lindern könnte. Ab dem 01.11.2025 wird daher für alle unbefristet beschäftigten Mitarbeiter/innen auf Antrag ein Jahresabo zum Fixpreis in Höhe von 250,00 € für den „Südtirol Pass“ zur Verfügung gestellt.
Mit dem vorgeschlagenen Vertrag sind wir nicht ganz einverstanden, was die Grundlagen der Zuteilung für befristetes Personal und Lehrkräfte mit einem provisorischen Vertrag betrifft, da es uns so vorkommt, als kehrten wir in die 1980er-Jahre zurück, in denen es unterschiedliche Rechte für das Stammrollenpersonal und dem befristet angestelltem Personal gab.“
Aus all diesen Gründen und auf Basis der vorliegenden Ergebnisse können wir dem vorgeschlagenen Vertrag nicht zustimmen. Die Unterzeichnung eines Vertrags ist ein bedeutender Schritt, der eine Vereinbarung bestätigt, aber wir waren nie mit dem Vorgehen und den zur Verfügung gestellten Ressourcen einverstanden.
Wir sehen uns daher erneut in der Verantwortung, ein deutliches Signal an den Landeshauptmann und die zuständige Landesrätin zu senden – indem wir unsere Unterschrift unter diesen Vertrag verweigern.
Es stellt sich nun die dringende Frage, in welche Bereiche und Prioritäten diese Provinz in den kommenden Jahren investieren möchte. Der öffentliche Dienst in unserer Provinz steckt in einer schwierigen Lage, insbesondere in Bezug Personal zu gewinnen und mit der hohen Fluktuation auf allen Ebenen und in allen Berufsgruppen.
AGO Service