Sozialdienste

12.5.2025 - Reduzierung und Neufestlegung der Arbeitszeit - Sozialdienste...
Hier eine Zusammenfassung der zur Zeit stattfindenden Bereichsverhandlungen, um die Menschen, die in den Sozialdiensten bei den Ortskörperschaften in Südtirol arbeiten, auf eine 36 Stunden Woche zu bringen (mit dem gleichen Gehalt). Ich erinnere euch daran, dass die Neugestaltung der Arbeitszeit notwendig ist, um die Pflegetätigkeit und die Arbeitsbelastung der in der Sanität anzupassen. In der Sanität wird die neue Arbeitszeit mit 01. Juli 2025 starten, im Sozialbereich ist ein Beginn mit 01.01.2026 geplant, da die Arbeitgeber behaupten, sie wären nicht im Stande die Software Programme und das Personalmanagement zeitgerecht dem neuen Vertrag anzupassen.

Der Verhandlungstisch wurde am 12. März 2025 eröffnet und bis heute haben 8 Treffen stattgefunden. Zur Zeit müssten alle sozialen Berufsbilder auf die 36 Stunden übergehen, mit Ausnahme derer, die eine rein verwaltungstechnische Tätigkeit ausüben (z.B. der Bedienstete, der einen Abschluss in Sozialwissenschaften hat, aber in der Direktion der Sozialdienste tätig ist). Zwei weitere Figuren stehen auf der Kippe, die Erzieher/Erzieherinnen im Kleinkindbereich (sowohl V. wie VI. F.E.), da sie erst klären müssen, ob ihre Tätigkeit unter die Sozialdienste oder unter die Abteilung Familie fällt. In jedem Fall scheint sich, nach unseren mehrmaligen Interventionen, eine neue Öffnung des Gemeindeverbandes aufzutun, diese Figuren in den Sozialdienst mit einzubeziehen zu konkretisieren.

Ein Schwerpunkt der Verhandlungen werden all die Maßnahmen sein, die ab dem 01.01.2026 angewandt werden werden, um in der Anfangsphase die Kontinuität in der Betreuung zu garantieren. Wir reden hier von den "Zusatzdiensten", von den neuen "Überstundenentlohnung" und von der "Zusatzarbeit im Part-Time Arbeitsverhältnis". Diesem Teil widmen wir im Moment viel Zeit, da wir durchgehend zu einer Erweiterung der Stellenpläne und der Personalparameter in Bezug auf den in den verschiedenen Diensten anwesenden Benutzerkreis raten.

Es werden Änderungen im Bereich des Bereitschaftsdienstes geben und die sofortige Abrufbereitschaft wird abgeschafft werden - dies bedeutet, dass es vollkommen Zeit sein wird, in der man gearbeitet hat. 

Auch die Zulagen für den Nachtdienst, die Feiertags- und Nachtarbeit werden vielleicht Änderungen erfahren. Die Absicht ist, von einer prozentuellen Berechnung der Zulagen zu einem Fixbetrag für die gearbeiteten Stunden überzugehen. Auch hier ist unser Wille, die prozentuelle Berechnung beizubehalten, da diese eine konstante Steigerung gewährleistet mit fortschreitendem Dienstalter. 

Und zuletzt will die öffentliche Delegation das Berufsbild der sozialen Hilfskraft wiedereinführen, das schon als Auslaufmodell eingestuft worden ist, nur weil sie sich extrem schwer tun qualifiziertes Personal zu finden. Auch hier ist unsere Meinung klar, wir sind dagegen die Sozialdienste durch nach unten korrigierte Fachkompetenzen zu entwürdigen.

Der letzte Teil wird den Zulagen für die Arbeitsbelastung gewidmet sein für verschiedene Berufsbilder, die beim Vertrag von August 2022 auf dem Trockenen sitzen geblieben sind.

Grundlegend sagen wir der öffentlichen Delegation die ganze Zeit, dass dem Sozialdienst dieselbe Wertschätzung entgegengebracht werden soll, wie dem Sanitätsdienst.

Stefano Boragine
AGO -Landessekretär
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org

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