Gesetz Nr.177/2024

7.5.2025 - Die neue Strassenverkehrsordnung...
Mit Gesetz Nr.177/2024 wurden Änderungen an der Strassenverkehrsordnung vollzogen, die für eine höhere Sicherheit im Strassenverkehr dienen sollen. Die Änderung über die am meisten gesprochen wird ist die des Art.187, das sogenannte Fahren unter Drogeneinfluss. Manch einer protestiert über die exzessive Schärfe, manch einer behauptet es sei verfassungswidrig und andere heissen die Erleichterung der Kontrollen von Seiten der Polizeiorgane willkommen, da die ärztliche Bescheinigung der psycho-physischen Beeinträchtigung weggefallen ist. Der Fokus wird auf jene Menschen gelegt, die Cannabinoid haltige Produkte verwenden und dabei wird vergessen, dass einige Medikamente seit jeher auf dem Beipackzettel die Eintragung hatten, dass man sich nach Einnahme nicht ans Steuer setzen soll, z.B. viele Antihystaminika. Der Medikamentengebrauch wurde so viel ich weiss nie kontrolliert, obwohl viele davon durch ihre Nebeneffekte zu einem erhöhten Unfallrisiko beitragen können.

Man fragt sich, ob diese Änderung wirklich die wichtigste ist, ob wir alle so sehr Drogen konsumieren, dass alle anderen Änderungen nebensächlich werden, oder ob die Diskussionen darüber nur dazu dienen, um von Anderem abzulenken.

Mehr Konsequenzen wird mit Sicherheit der Führerscheinentzug bei Gebrauch des Mobilfunktelefons nach sich ziehen, da diese Unart bei weitem unter den Fahrern jeglichen Fahrzeuges verbreiteter ist (wie man auch heute noch sehen kann, wenn man auf der Strasse unterwegs ist und trotz der Verschärfung).

Für verschiedene Neuerungen braucht es dann noch die Umsetzungsdekrete des Ministeriums und da wird man sehen, wie lange sie brauchen, um diese zu erlassen und bis wann die Regelungen anwendbar sein werden … um nicht von den ganzen Mitteilungen zu sprechen, die es braucht, um zum Beispiel den Führerscheinentzug bei wiederholtem Übertreten der Geschwindigskeitsbegrenzungen im Ortsgebiet anzuwenden.

Man fragt sich, wie man wissen wird, ob jemand der deswegen in Meran bestraft wurde, nicht auch schon in Trient wegen der gleichen Übertretung bestraft wurde, wird es ein zentrales Archiv geben, in das alle Übetretungen eingetragen werden, bei denen jemand im Ortsgebiet die Geschwindigkeitsbegrenzung mit über 10 KM/H überschritten hat aber nciht mit über 40 KM/H?

Und sind wir sicher, dass dann immer alle Daten von allen zuständigen Behörden eingegeben werden?

Um nicht von Helmpflicht, Kennzeichen und Versicherungspflicht für die E-Roller zu sprechen oder die Pflicht genügend Abstand von den Radfahrern zu halten, wenn möglich 1,50 Mt., wenn man sie überholt.

Wie das dann gehen soll, wenn sie wieder mit ihren Rennrädern unterwegs sind und nebeneinander fahren, sei dahingestellt, da wird man dann wohl dahinter bleiben müssen und Stau verursachen, bis sie die Güte haben, einen vorbeizulassen.

Es wird sicher interessant werden, die Evolution des Ganzen zu beobachten und zu schauen, was nach den ersten Rekursen noch alles anwendbar bleibt.

Daniela Mair
AGO-Landessekretariat

AGO Service