RECHTSSCHUTZ
16.4.2025 - Die Kolleginnen und Kollegen werden ab heute durch die AGO auch vor Gericht ihre Rechte schützen können...
Mittwoch, den 16.04.2025 um 10.00 Uhr
im Rechtssitz der AGO
Innsbruckerstrasse 25 Bozen
Wieviele Führungskräfte braucht es in Südtirol in der öffentlichen Verwaltung?
Sind es wenige oder zu viele?
Sicherlich sind es viele in den verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung in Südtirol!
In den einzelnen Verwaltungen (Provinz, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Altersheime, WOBI, Verkehrsämter) gibt es laut der letzten Erhebung von Ende 2024 686 Führungskräfte. In der Sanität kommen wir zwischen Führungskräften in der Verwaltung, dem nicht sanitären und sanitären Leitungspersonal auf 436 Einheiten. Diesen müssen wir dann noch all die Zwischenfiguren der Führung dazuzählen, also diejenigen, denen auf Basis ihrer Einstufung eine Rolle auferlegt wird, die mit mehr Verantwortung verbunden ist. Für diese ist eine Zählung ein schwieriges Unterfangen.
Von den Zählungen abgesehen, haben wir als Gewerkschaft festgestellt, dass nicht alle Führungskräfte und Zwischenfiguren die not-wendigen Eigenschaften aufweisen, um ein guter Leader innerhalb der Verwaltung zu sein. Wir beziehen uns hierbei vor allem auf den Mangel an Fähigkeiten, das Personal zu motivieren und zu lenken, die Schwierigkeiten zuzuhören, die Schwierigkeiten mit Konflikten umzugehen oder das anzuerkennen, was von den KollektivverträgenVon den Zählungen abgesehen, haben wir als Gewerkschaft festgestellt, dass nicht alle Führungskräfte und Zwischenfiguren die not-wendigen Eigenschaften aufweisen, um ein guter Leader innerhalb der Verwaltung zu sein. Wir beziehen uns hierbei vor allem auf den Mangel an Fähigkeiten, das Personal zu motivieren und zu lenken, die Schwierigkeiten zuzuhören, die Schwierigkeiten mit Konflikten umzugehen oder das anzuerkennen, was von den Kollektivverträgen vorgesehen ist. Diese Fakten bedingen dann das Unwohlsein innerhalb der Arbeitsgruppen, das dann in verschiedenen Disziplinarverfahren mündet.
Oft werden wir dazu aufgerufen einzugreifen, um, in Anwendung des Versuches einer Schlichtung von Arbeitsstreitfällen beim Arbeitsamt die in Art. 31 des Gesetzes vom 4. November 2010 vorgesehen ist, Klarheit zu schaffen über Rechte und Pflichten, die oft schon ausgesprochen klar und deutlich geregelt sind (2024 etwa 2 pro Monat). Oft nehmen die Verwaltungen an diesen "kostenlosen" Versuchen, die Streitigkeiten beizulegen nicht teil. Sie geben durch ihr Verhalten kein positives Bild ab und von unserer Seite wird ihre fehlende Teilnahme sehr negativ bewertet. Oft ist es so, dass auch mit der Schlichtung sich keine gütige Vereinbarung findet, mit der es auf der Arbeit wieder gelassen und friedvoll wird, so bleibt als Ausweg nur der sehr kostspielige Gang zum Arbeitsgericht.
Aus diesem Grund werden ab heute alle Kolleginnen und Kollegen, die bei unserer Gewerkschaft Mitglied sind, auf einen kostenlosen Rechtsbeistand zählen können, um im Fall vor Gericht ihre Rechte beanspruchen oder ihre Klagen vorbringen zu können.
AGO Service