Sonderelternzeit COVID-19

Liebes Mitglied, mit dem neuen Gesetzesdekret Nr. 34 vom 19. Mai 2020 (Art. 72) wird die Sonderelternzeit (Covid-19) für Kinder, die nicht älter als 12 Jahre alt sind...
auch für öffentlich Bedienstete um 30 Tage verlängert (15 alte Tage und 15 neue Tage). Diese Sonderelternzeit kann vom 5. März bis zum 31. Juli 2020 entweder in einem Abschnitt oder in mehreren Abschnitten beansprucht werden . Die Sonderelternzeit wird mit 50 % des Gehalts vergütet. Der Zeitraum wird durch figurative Beiträge abgedeckt.

Mit dem neuen Dekret wurde auch die Sonderelternzeit für öffentlich Bedienstete mit minderjährigen Kindern zwischen 12 und 16 Jahren geändert (Art.72 Buchstabe b), immer unter der Bedingung, dass es keinen anderen Elternteil im Haushalt gibt, der im Falle einer Kündigung oder Einstellung der Arbeit eine staatliche Unterstützung genießt, oder arbeitslos ist. Die öffentlich Bediensteten haben das Recht, während der gesamten Dauer der Schließung von Kinderbetreuungsdiensten und Schulen ohne Gehalt und ohne figurative Beiträge der Arbeit fernzubleiben.

Liebe Grüße

AGO Service

21.05.2020 sb