Sindacato ASGB

Buongiorno cari soci, come può un Presidente di un sindacato (ASGB) fare una dichiarazione simile sul servizio dei dipendenti pubblici (Dolomiten di oggi 1.4.2020) ???
Il decreto dello stato italiano è chiaro e inequivocabile e anche la circolare della Provincia Autonoma di Trento è chiara.

Non abbiamo certamente alcuna comprensione su tali procedure.

Cordiali saluti
Il Presidente dell'AGO
Dr. Andreas Unterkircher

Testo del Dolomiten di Mercoledì, 1 Aprile 2020 pagina 18

"Keiner sitzt bei vollem Lohn zu Hause und tut nichts"

("Nessuno si siede a casa con i salari pieni e non fa nulla")

ARBEIT: Zur Praxis in der öffentlichen Verwaltung – ASGB-Chef: „Beim nächsten Dekret aus Rom sollte mehr Klarheit kommen“

BOZEN. In den vergangenen Ta- gen waren immer wieder Mel- dungen über Ungleichbehand- lungen zwischen Angestellten in der Privatwirtschaft und Landes- und Gemeindebediens- teten öffentlich geworden. „An- gestellte in der öffentlichen Ver- waltung sollen Abwesenheiten aufgrund der Folgen der Coro- nakrise als Präsenztage eintra- gen dürfen, während Mitarbeiter in der Privatwirtschaft ihre Ur- laubstage opfern müssen“, so der
Kern des Vorwurfs. Arbeitsrechtsexperte Josef
Tschöll sieht die Sache aller- dings etwas differenzierter: „Man sollte schon die ganze Wahrheit erzählen“, meint er.
„Auch öffentlich Bedienstete bauen Urlaub ab“
„Auch Mitarbeiter im öffentli- chen Dienst sind in der jetzigen Zeit dazu angehalten, ihre Tätig-
keit ins Home-Office zu verla- gern oder gegebenenfalls Urlaub abzubauen.
Nur wenn beides nicht mög- lich ist, können auch nicht ge- leistete Arbeitstage als Arbeitsta- ge gezählt werden.“ Das stehe so in einem aktuellen Rundschrei- ben des Arbeitsministeriums. Wie sieht also die Praxis in der öffentlichen Verwaltung in Süd- tirol aus? Tony Tschenett, der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes
(ASGB) sagt dazu: „Die Situation ist aktuell für ganz Südtirol nicht leicht. Ich kann nur sagen, dass sich die öffentlichen Verwaltun- gen, also Land und Gemeinden, diesbezüglich ähnlich verhalten wie die Privatwirtschaft. So mein Kenntnisstand. Wenn Mitarbei- ter keinen Urlaub oder keine Überstunden mehr aufzubrau- chen haben, ist es de facto so, dass persönliche Zeitkonten ge- führt werden. Arbeitet jemand also jetzt eine Woche lang weni-
ger, holt er diese Zeit später auf, er gleicht sein Konto wieder aus. Es ist nicht so, dass öffentlich Be- dienstete bei vollem Lohn zu Hause sitzen und nichts tun.“
Laut dem Gewerkschafter ist es eine außergewöhnliche Zeit für alle und das Dekret, das bis 3. April gilt, sehr ungenau formu- liert. Dadurch werde vieles zu- sätzlich erschwert.
„Ich wünsche mir, dass mit dem nächsten Dekret, das aus Rom kommen wird, mehr Klar-
heit geschaffen wird, dass alle Arbeitgeber und Mitarbeiter – egal ob privat oder öffentlich – wissen, wie sie sich verhalten sollen und nicht alle paar Tage Rundschreiben verschickt wer- den, die sich teils sogar wider- sprechen.“ Es nütze auch nichts, in der Öffentlichkeit eine unnö- tige Polemik über angebliche Ungleichbehandlungen zu ent- fachen, so der eindringliche Ap- pell des ASGB-Vorsitzenden.

Link al documento - Dolomiten 1 aprile 2020

AGO Service

1.4.2020