BÜKV Inflation

15.10.2026 - Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachstehend übermitteln wir euch zu eurer Kenntnisnahme unsere heute versandte Antwort auf das Schreiben der Landesagentur für Gewerkschaftsbeziehungen vom 12. Oktober 2026 betreffend die Inflationsanpassung.
Sehr geehrter Herr Dr. Troger,

Nach einer weiteren Beratung innerhalb unseres Vorstands möchte die Autonome Gewerkschaftsorganisation AGO Ihnen mitteilen, dass wir den aktuellen Vertragsentwurf weiterhin negativ bewerten und dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht der Ansicht sind, dass die Voraussetzungen für dessen Unterzeichnung gegeben sind.

Unsere Position ergibt sich aus dem festgelegten Kriterium für die Anpassung der Löhne an die Inflation und damit für den Schutz der Kaufkraft der Arbeitnehmer.

Der derzeitige Vorschlag sieht vor, dass für die Überprüfung und gegebenenfalls den Ausgleich der Inflationsentwicklung für die Jahre 2026 und 2027 sowie für die Folgejahre der NIC der Gemeinde
Bozen als Referenz herangezogen wird, berechnet ohne Energiekosten.

In dieser Hinsicht halten wir es weiterhin für richtiger und konsequenter, den NIC von Bozen einschließlich der Energiekosten heranzuziehen, da dieser die tatsächliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten besser widerspiegelt. Der Ausschluss der Energiekomponente führt nämlich dazu, dass bestimmte Ausgaben, die
konkret und erheblich das Budget der Haushalte belasten, wie Strom, Heizung, Gas und Kraftstoffe, nicht vollständig berücksichtigt werden. Es handelt sich um Kosten, die den Arbeitnehmern tatsächlich entstehen und die unserer Ansicht nach nicht aus einem Maßstab ausgeschlossen werden dürfen,
der darauf abzielt, den Kaufkraftverlust der Löhne zu messen.

Wir halten es für wichtig, darauf hinzuweisen, dass unsere Forderung nicht darauf abzielt, jeweils den günstigsten Parameter zu wählen. Die Energiekomponente muss konsequent berücksichtigt werden, sowohl wenn sie zum Anstieg des Index beiträgt als auch wenn sie zu dessen Rückgang führt. Was wir fordern, ist daher die Festlegung eines stabilen, umfassenden und transparenten Kriteriums, das langfristig unabhängig von der Entwicklung der Energiepreise anzuwenden ist.

Das Grundprinzip unserer Position besteht darin, einen wirksamen Schutz der Kaufkraft der Löhne und Gehälter durch einen Maßstab zu gewährleisten, der die tatsächlichen Lebenshaltungskosten in Bozen so genau wie möglich widerspiegelt und dabei auch die Energiekosten der Haushalte berücksichtigt.
Wir fordern keine Lohnerhöhungen, die über der Inflationsrate liegen, halten es jedoch für notwendig,
dass der für die Zukunft festgelegte Mechanismus verhindert, dass die Löhne nach und nach an Kaufkraft verlieren.

Angesichts dieser Überlegungen hat unsere Leitungsausschuss seine ablehnende Haltung bekräftigt und hält es – sofern keine Änderung des vorgesehenen Kriteriums erfolgt – nicht für möglich, dem vorliegenden Vertragsentwurf zuzustimmen.

Wir sind weiterhin bereit, den Dialog fortzusetzen, in der Hoffnung, dass es gelingt, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die es ermöglicht, diesen Streitpunkt zu überwinden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefano Boragine
AGO -Landessekretär

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12.10.2026

Sehr geehrte Gewerkschaftsvertreterinnen und Gewerkschaftsvertreter,

anbei übermitteln wir Ihnen den Entwurf der bereichsübergreifende Kollektivvertrag zum Thema Inflation.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass es dank der zusätzlichen Mittel, die mit dem derzeit im Landtag behandelten Haushaltsänderungsgesetzt zur Verfügung gestellt werden, möglich sein wird, die für die Jahre 2026 (von 2,14% auf 2,33%), 2027 (von 3,08% auf 3,16%) und 2028 (von 5,28% auf 5,60%) vorgesehenen Prozentsätze für die strukturellen Gehaltserhöhungen anzuheben.
Wir weisen darauf hin, dass die im Vertragsentwurf angeführten Beträge derzeit noch überprüft werden und Änderungen unterliegen können, insbesondere in Abhängigkeit von den tatsächlich verfügbaren Mitteln nach Genehmigung des genannten Haushaltsänderungsgesetzts.
Sobald das genannte Gesetz in den nächsten Wochen in Kraft tritt, wird die Landesregierung die erforderlichen Richtlinien für die Unterzeichnung des Vertragsentwurfes erteilen. Sie werden daraufhin umgehend zur Unterzeichnung eingeladen.
Um Ihnen ausreichend Zeit für die Prüfung des beigefügten Vertragstextes zu geben, wird die für morgen vorgesehene Sitzung abgesagt.

Wir bleiben in Erwartung Ihrer Rückmeldung zum Vertragsentwurf.

Mit freundlichen Grüßen
Die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen

AGO Service