BÜKV 2025–2027
8.9.2026 - Die Kaufkraft unterstützt man nicht, indem man die Energiekosten aus der Inflationsberechnung herausnimmt...
Wir lehnen daher den von der öffentlichen Delegation und den anderen Gewerkschaften vorgestellten Vorschlag ab, die Energiekomponente von vornherein auszuschließen. Eine solche Entscheidung würde die Grundlage einschränken, auf der der Anstieg der Lebenshaltungskosten gemessen wird, und könnte – insbesondere in Zeiten starker Energiepreissteigerungen wie der aktuellen - zu geringeren Lohnanpassungen führen als bei einer Berechnung mit einem Index, der auch diese Kosten einbezieht.
Die Daten bestätigen, wie bedeutsam diese Entscheidung ist. Im Juni 2026 stieg der Verbraucherpreisindex für die gesamte Bevölkerung (NIC) in der Stadt Bozen im Vergleich zum Juni 2025 um 3,4 %, gegenüber 3,0 % auf nationaler Ebene. Im gleichen Zeitraum verzeichnete die Kategorie „Wohnen, Wasser, Strom, Gas und sonstige Brennstoffe“ in Bozen einen Anstieg von 7,8 % – den höchsten unter den im Index berücksichtigten Ausgabenkategorien. Auch im Jahr 2025 lag die durchschnittliche jährliche NIC-Inflation in Bozen höher: 2,2 % gegenüber 1,5 % auf nationaler Ebene. In einem Gebiet, in dem die Preisentwicklung über dem italienischen Durchschnitt liegt, kommt der Wahl des Indexes, der zur Anpassung der Löhne herangezogen wird, daher eine noch größere Bedeutung zu.
Die strukturelle Verankerung der Gehaltsanpassungen stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst dar. Gerade weil dieser Mechanismus langfristig wirken soll, muss er von Anfang an auf einer umfassenden und transparenten Grundlage aufgebaut werden. Aus diesem Grund fordert die AGO, dass bei der Erneuerung des Tarifvertrags CCI 2025–2027 ein Index übernommen wird, der auch die Energiekomponente berücksichtigt und den Beschäftigten im öffentlichen Dienst einen umfassenderen Schutz vor Kaufkraftverlust gewährleistet.
Basierend auf den Berechnungen zum aktuellen Vertragsentwurf, der die Verwendung des nationalen vorläufigen HVPI-Index ohne Energiekosten vorsieht, würde sich der monatliche Brutto-Inflationsausgleich für einen Beschäftigten der 6. Funktionsebene im Jahr 2026 auf etwa 50,34 Euro, 70,13 Euro im Jahr 2027 und 100,69 Euro im Jahr 2028 belaufen. Für das Jahr 2029 wäre dann ein Ausgleich vorgesehen, der auf der Grundlage des NIC-Index der Stadt Bozen auszuhandeln wäre, auch in diesem Fall ohne Energiekosten.
Wir sind der Ansicht, dass Beträge in dieser Höhe nicht ausreichen, um einen angemessenen Schutz der Kaufkraft in unserem Land zu gewährleisten. Wenn das Ziel darin besteht, die Löhne tatsächlich vor der Inflation zu schützen, dürfen wir einen Teil der Ausgaben, die Haushalte täglich tätigen, nicht aus der Berechnung ausschließen. Rechnungen werden nicht mit statistischen Indizes bezahlt, sondern mit den Löhnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was haltet ihr davon?
Wir freuen uns über eure Rückmeldungen und danken euch dafür.
Dr.Andreas Unterkircher
AGO-Obmann
Tel. 335 69 02 375 - Andres.unterkircher@ago-bz.org
Stefano Boragine
AGO -Landessekretär
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org
AGO Service
