KASSA-ZULAGE

20.05.2026 - Die Gemeinde Meran verweigert den Bediensteten die Kassa-Zulage...
DIE GEMEINDE MERAN VERWEIGERT DEN BEDIENSTETEN DIE KASSA-ZULAGE:

FÜR DIE AGO MÜSSEN VEREINBARUNGEN AUCH UMGESETZT WERDEN, NICHT NUR UNTERZEICHNET

Die unterzeichnende unabhängige Gewerkschaft AGO bringt ihre große Besorgnis und ihre entschiedene Ablehnung gegenüber der Entscheidung der Stadt Meran zum Ausdruck, den Arbeitnehmern, die mit der Entnahme, Verwaltung, dem Transport und der Abrechnung der Einnahmen aus den städtischen Parkuhren betraut sind, keine Kassazulage zu gewähren.

Die Gewerkschaft hält diese Haltung für unverständlich und ungerechtfertigt, insbesondere angesichts der konkreten Verantwortung, die das betroffene Personal übernommen hat, und der genauen Bestimmungen im geltenden Kollektivvertrag.

Die von den Mitarbeitern ausgeübten Tätigkeiten können nämlich nicht als nebensächlich oder gelegentlich angesehen werden. Beamte und Offiziere der Ortspolizei sowie die am Dienst beteiligten städtischen Arbeiter kümmern sich wöchentlich um die Entnahme der Parkuhr-Einnahmen, den Transport der Wertgegenstände, die Verbuchung der Beträge und die anschließenden Bankeinzahlungen und sind somit direkt an der Verwaltung öffentlicher Gelder beteiligt.

Allein im Jahr 2025 beliefen sich diese Vorgänge auf rund 600.000 Euro an Einnahmen aus den städtischen Parkuhren. Es ist daher offensichtlich, dass es sich um eine kontinuierliche, strukturierte Tätigkeit handelt, die durch klare operative, administrative und buchhalterische Zuständigkeiten gekennzeichnet ist.

Genau für solche Situationen sieht der Kollektivvertrag spezifische Zulagen vor, die das Risiko, die Verantwortung und die zusätzliche Belastung anerkennen sollen, die mit dem Umgang mit öffentlichen Geldern verbunden sind.

Diese Auslegung wird auch durch die Rechtsauffassung einer gerichtlichen Kammer des Rechnungshofs einer anderen Provinz bestätigt, die klargestellt hat, dass der Begriff „Umgang mit Geld“ weit auszulegen ist und nicht nur die Personen umfasst, die formell mit der Einziehung oder den Zahlungen betraut sind, sondern auch all jene, die konkret über öffentliche Gelder verfügen und die Möglichkeit haben, ohne Einschaltung anderer Stellen darüber zu verfügen.

Es handelt sich um einen wichtigen Grundsatz, der bestätigt, dass der Anspruch auf die Zulage nicht ausschließlich von administrativen Formalitäten abhängen darf, sondern auf den tatsächlich ausgeübten Aufgaben und den tatsächlich übernommenen Verantwortlichkeiten der Arbeitnehmer beruhen muss.

Und genau das ist der Punkt, den AGO nicht länger hinnehmen will.

Seit Jahren wird öffentlich betont, dass das Personal der öffentlichen Verwaltung wertgeschätzt werden müsse und dass die tägliche Arbeit der Beamten und Angestellten der öffentlichen Verwaltung ein wesentlicher Faktor für die Gewährleistung effizienter Dienstleistungen für die Bürger sei. Wenn es jedoch darum geht, die an den Verhandlungstischen mit den Gewerkschaften festgelegten Vertragsbestimmungen konkret umzusetzen, überwiegen allzu oft restriktive Auslegungen oder Entscheidungen, die letztlich zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.

An dieser Stelle stellt sich unweigerlich die Frage: Welchen Sinn hat es, Tarifverträge abzuschließen, wenn diese dann nicht umgesetzt werden?

Die im Vertrag vorgesehenen Zulagen stellen weder Ermessensprämien noch außerordentliche Zugeständnisse dar. Es handelt sich um vertragliche Instrumente, die eigens geschaffen wurden, um spezifische Verantwortlichkeiten, Risikoexpositionen und besonders heikle Tätigkeiten anzuerkennen. Ihre Nichtanwendung bedeutet nicht nur eine Herabwürdigung der täglichen Arbeit der Beschäftigten, sondern entleert auch den Wert der Tarifverhandlungen selbst seiner Bedeutung.

Als Gewerkschaft halten wir zudem die Botschaft, die den Arbeitnehmern vermittelt wird, für sehr bedenklich: Die Verantwortlichkeiten und die Arbeitsbelastung werden weiter erhöht, ohne dass eine angemessene finanzielle und berufliche Anerkennung gewährleistet wird.

In einer historischen Phase, in der die gesamte öffentliche Verwaltung zunehmend Schwierigkeiten hat, qualifiziertes Personal zu finden und zu halten, drohen solche Verhaltensweisen nur, die interne Unzufriedenheit zu verstärken und kompetente und motivierte Arbeitnehmer vom öffentlichen Dienst abzuschrecken.

Der Schutz der Arbeitnehmer hängt von der konkreten Einhaltung der unterzeichneten Vereinbarungen ab. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Tarifverhandlungen zu einer reinen Formsache werden, die für diejenigen, die täglich wesentliche Dienstleistungen für die Gemeinschaft erbringen, keine wirkliche Wirkung mehr hat.

Dr.Andreas Unterkircher
AGO-Obmann
Tel. 335 69 02 375 - Andres.unterkircher@ago-bz.org

Stefano Boragine
AGO -Landessekretär
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org

AGO Service