Neuheiten ab 2026

18.9.2025 - Neuheiten Gesetz 104/92 ab 2026...
Hier unten einige wichtige Neuerungen, die das Gesetz 104 von 1992 betreffen.

Zuallererst erinnern wir euch daran, dass das Gesetz 104/1992 die für die Pflege, soziale Integration und Rechte der Menschen mit Beeinträchtigung maßgebliche Norm ist. Es sieht sowohl für die Arbeitnehmer mit Beeinträchtigung direkt als auch für diejenigen, die ein Familienmitglied mit einer anerkannten schweren Beeinträchtigung pflegen, Begünstigungen vor, wie z.B. bezahlte Freistellungen vom Dienst oder Sonderurlaube.

Ab 2026 werden Arbeitnehmer, die mit einer onkologischen, beeinträchtigenden oder chronischen Krankheit leben müssen, und die Familienmitglieder, die sie pflegen, weitere 10 Stunden bezahlte Freistellung vom Dienst nutzen können. Diese Stunden sind dafür gedacht Bedürfnisse abzudecken, wie etwa: Arztvisiten und Facharztvisiten, apparative Untersuchungen, klinische Analysen, Therapien und häufige ärztliche Versorgung.

Diese 10 Stunden kommen zu den 3 monatlichen Tagen bezahlter Freistellung vom Dienst dazu und bieten so eine noch höhere Hilfestellung.

Außerdem führt das neue Gesetz eine wichtigen Schutz des vorrangigen Rechtes auf das Smart-Woking ein, um das Gleichgewicht zwischen Arbeit und Pflege noch tragbarer zu machen. Dies bedeutet, dass Menschen, die nach einem etwaigen Sonderurlaub auf die Arbeit zurückkehren, ein vorrangiges Recht auf den Zugang zum Smart-Working haben, wenn das eigene Berufsbild und die Betriebsorganisation es vorsehen.

Hier findet euch im Link: https://www.ago-bz.org/de/3755 eine Kopie des GEsetzes Nr.106 vom 18. Juli 2025 "Disposizioni concernenti la conservazione del posto di lavoro e i permessi retribuiti per esami e cure mediche in favore dei lavoratori affetti da malattie oncologiche, invalidanti e croniche".

AGO Service