Offener Brief
10.7.2025 - Offener Brief an die Abgeordneten des Südtiroler Landtages...
Am 11. März 2025 wurde der Bereichsvertrag für das leitende Personal der Gebietskörperschaften unterzeichnet, der auch die Gemeindesekretärinnen und -sekretäre betrifft und im Wesentlichen den bereichsübergreifenden Vertrag der Führungskräfte des Landes vom 24. August 2023 übernimmt.
Nun werfen die Gehälter der Gemeindesekretäre nicht nur philosophische Fragen auf, sondern führen auch zu Magenschmerzen und anderen Problemen in Bezug auf Fairness, Verdienst und Rolle im Vergleich zu „normalen“ Angestellten. Einerseits wird darüber diskutiert, ob solch hohe Gehälter der Arbeit der Gemeindebediensteten gerecht werden, und andererseits wird befürchtet, dass solch hohe Gehälter zu ständigem Unbehagen führen und das derzeitige Personal verprellen könnten. Im Wesentlichen und konkret entsprechen die in den Kollektivverhandlungen angenommenen Gewichtungen und Ausmaße nicht einer fairen Behandlung der beteiligten Parteien. Sowohl die Gemeindesekretäre als auch die Angestellten üben eine Funktion im öffentlichen Dienst aus, und daher muss es aus unserer Sicht immer einen Mittelwert geben, der eine gute wirtschaftliche Behandlung für ALLE Arbeitnehmer gewährleistet.
Auch wenn die Frage der gerechten Entlohnung von Führungskräften im öffentlichen Dienst ein komplexes und umstrittenes Thema ist, können wir nicht umhin, die Vorteile des neuen Vertrags für Gemeindesekretäre im Vergleich zu einem immer noch ausstehendem neuen Vertrag für das restliche Personal hervorzuheben. Für alle anderen öffentlich Bediensteten mit Ausnahme der Fühurngskräfte existiert bisher nur die berühmte „Absichtserklärung“ des Südtiroler Landeshauptmannes, durch welche ohnehin keine Anpassung an die effektive Inflation und in Anbetracht des derzeitigen allgemeinen Anstiegs der Preise für Waren und Dienstleistungen keine Wiederherstellung der verlorenen Kaufkraft gewährleistet wird.
Im vorherigen Vertrag konnte ein Gemeindesekretär zu Beginn seiner Laufbahn ein Gehalt erhalten, welche der neunten Funktionsebene entsprach, einschließlich der Sonderergänzungszulage, der Zweisprachigkeit und der Funktionszulage, die an die Größe der Gemeinde in Bezug auf die Einwohnerzahl gebunden war (Bereichsvertrag vom 22. August 2022), was für eine kleine Gemeinde vereinfacht und zusammengefasst 66.000 Euro pro Jahr abzüglich der Ergebniszulage bedeutete.
Mit dem neuen Vertrag für einen Gemeindesekretär gibt es nun sieben Einstufungskriterien auf der Grundlage von Bandbreiten, die von einer kleinen bis zu einer großen Gemeinde reichen, mit genauen und sicheren Daten bis zum Jahr 2022. Die Anwendung und Festlegung des Gehalts des einzelnen Sekretärs mit dem neuen Vertrag ist sehr komplex, und in dieser Hinsicht formulierte der Gemeindenverband sogar einen Einstufungsvorschlag für die einzelnen Körperschaften, der nachfolgend mit einem Beschluss der Verwaltung angenommen werden sollte.
Zur Vereinfachung und zur Bereitstellung eines bestimmten Betrages haben wir die Posten für das Gehalt einer Sekretärin zu Beginn ihrer Laufbahn in einer kleinen Gemeinde betrachtet, unter Berücksichtigung der ersten Führungsposition A2, des Grundgehalts, des Positionsgehalts für den festen Teil und den variablen Teil, und der Gesamtbetrag entspricht 133.000 Euro ohne mögliche Gehaltserhöhungen für zusätzliche Aufgaben entsprechend ihrer Komplexität.
Für Sekretärinnen ist diese Gehaltserhöhung im Vergleich zu früher nicht schlecht und für uns sehr verwunderlich!
Wir können mit Sicherheit sagen, dass sich das Grundgehalt der GemeindesekretärInnen mit Ablauf vom 1.1.2023 verdoppelt, und damit auch erhebliche Nachzahlungen fällig werden.
Welches Zeichen wollen wir mit diesem offenen Brief setzen?
Ganz einfach: Wir können nicht länger hinnehmen, dass die Gehälter der „einfachen öffentlich Bediensteten“ nicht ihren Aufgaben und Verantwortungen entsprechen. Diese Gehälter ermöglichen den Angestellten nicht, in Würde zu leben, die notwendigen Ausgaben zu decken und ein Minimum an Geld anzusparen. Seit mehreren Jahren versucht die Südtiroler Landesregierung die effektive Inflation teilweise mit unzureichenden Einmalzahlungen auszugleichen. Diese Vorgangsweise ist beschämend und garantiert keine gerechte Gesellschaft, in der jeder die Chance hat, in Würde zu leben und zum kollektiven Wohlstand unseres vielgelobten Landes beizutragen.
Herzlichst
Dr. Andreas Unterkircher
AGO-Landesvorsitzende
Tel. 335 69 02 375 – andreas.unterkircher@ago-bz.org
Stefano Boragine
AGO -Landessekretär
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org
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