Attraktivität

Sehr geehrter Dr. Troger, die Gewerkschaftsorganisation AGO-GS-SAG teilt Ihnen hiermit umgehend mit...
An den Präsidenten der Verhandlungsagentur Dr. Hermann Troger
und z.K.
An die Arbeitgeber und Gewerkschaften des bereichsübergreifenden Verhandlungstisches An die AGO Mitglieder
An die Presse

Sehr geehrter Dr. Troger,
die Gewerkschaftsorganisation AGO-GS-SAG teilt Ihnen hiermit umgehend mit, dass in dem, was in all diesen Monaten im Entwurf des neuen Vertrags des Dreijahreszeitraums 2019-2021 vorgeschlagen wurde, keine Spur von "Attraktivität des öffentlichen Dienstes" zu finden ist.

Aus unserer Sicht sind Sie weit von der Realität entfernt und gehen nicht zeitgemäß auf die Bedürfnisse der zukünftigen jungen Arbeitnehmer/innen ein. Junge Menschen wollen ein positives Arbeitsklima mit einem attraktiven Gehalt und attraktiven Leistungen. Junge Menschen brauchen mehr Flexibilität und eine gute Work-Life-Balance, in der sie sich wohlfühlen. Sie brauchen ein anregendes Arbeitsumfeld mit mehr Verantwortung und eine klare Vorstellung von der Möglichkeit, sich beruflich entwickeln zu können. Außerdem muss mehr in die Ausbildung investiert werden, und zwar durch ein strukturiertes und praxistaugliches System zur Verbesserung der Qualifikationen in Verbindung mit einer fairen finanziellen Entlohnung. Zu gegebenem Zeitpunkt ist es notwendig, dass der öffentliche Dienst sich mit der Privatwirtschaft auseinandersetzt, was die Bezahlung für gleichwertige Aufgaben angeht.

Im Grunde genommen ist ein klarer Aktionsplan erforderlich, der für potenzielle neue Mitarbeiter/innen leicht zu verstehen und als "guter Arbeitsplatz" im öffentlichen Bereich erkannbar ist.

Schließlich muss man das Durchschnittsalter der derzeitigen Mitarbeiter berücksichtigen, das deutlich auf über 50 Jahre angestiegen ist, und daher werden die Verwaltungen in unserer Provinz in den kommenden Jahren mit der Herausforderung konfrontiert sein, viele von den derzeitigen Mitarbeiter/innen ersetzen zu müssen.


Wer sie ersetzen wird, wird die Zukunft unserer Provinz bestimmen.

Nachstehend übermittle ich Ihnen die Punkte unseres Vorschlags, die in den neuen Vertrag zum Abschluss des Dreijahreszeitraums 2019-2021 aufgenommen werden sollen:

neue Gehaltsstruktur: Vereinheitlichung der neuen Gehaltsstruktur ab Januar 2024, dem Datum für die Anpassung der Gehälter der leitenden Angestellten und der Juristen sowie der Gehälter (Grundgehalt + Zulage), wie in Artikel 3 Absatz 3 der zweiten Teilvertrages vom 3.12.2020 vorgesehen;

Horizontale wirtschaftliche Vorrückung: Für die ab dem 1. Januar 2024 eingestellten Bediensteten tritt das neue System der wirtschaftlichen Vorrückung gemäß Art. 76 des BÜKV vom 12.2.2008 in Kraft, mit dem Zusatz, dass neu eingestellte Mitarbeiter/innen direkt mit dem Gehalt der höheren Stufe beginnen (z.B. 2.506,86 für ein VI. ) und bis zu 8 Dienstjahren bleibt das Gehalt unverändert, ab dem 10. Dienstjahr wird die Gewährung der zweijährigen Gehaltsvorrückungen wieder aufgenommen. Zudem gibt es die Möglichkeit von Vorrückungen bis zu 4 Jahre Gebrauch zu machen und zwar für die berufliche Entwicklung und zusätzliche Ausbildung. Die Vorgangsweise bzw. die interne Auswahl für diese wirtschaftlichen Vorrückungen werden in den einzelnen Bereichen nach Kriterien festgelegt (Anmerkung: z.B. die wirtschaftlichen Vorrückungen für Richter und Staatsanwälte bleiben, trotz der Änderungen durch Artikel 5, Absatz 4 des Gesetzes Nr. 111 vom 30. Juli 2007, in Bezug auf den Zweijahresrhythmus der Klassen und Vorrückungen unverändert;

4-Tage-Woche: Einführung eines Entwurfs für eine Regelung der 4-Tage-Woche, die in Artikel 19 des BÜKV vom 12.2.2008 - Formen der Arbeitszeitflexibilität und Vorschriften zum Schutz der Arbeitszeit- und Lebensqualität integriert werden soll;

Zweisprachigkeitszulage: Die Zweisprachig- keitszulage soll so beibehalten werden, wie sie im Vertragsentwurf vom 27.11.2019 geregelt ist;

Zusätzlicher ordentlicher Urlaub: 2 T a g e ordentlicher Urlaub für Arbeitnehmer/innen mit 20 Dienstjahren, weitere 3 Tage ordentlicher Urlaub für Arbeitnehmer/innen mit 30 Dienstjahren (insgesamt 5 Tage);

Unbezahlter Wartestand:Unbezahlter Wartestand aus persönlichen, familiären oder Ausbildungsgründen gemäß Artikel 29 des BÜKV vom 12.2.2008 ist zu gewähren, wenn er rechtzeitig geplant und beantragt wird und kann nicht systematisch verweigert werden, wie es derzeit der Fall ist;

Smart Working: Einrichtung eines technischen paritätischen Gremiums in den einzelnen Einrichtungen für den Fall, dass gegen die Ablehnung des Smart Workings Einspruch erhoben wird;

Führungskräfte: Wir sind der Meinung, dass die einzelnen Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit haben sollten, eine schriftliche Bewertung der Leistung und der Zufriedenheit der Führungs- kräfte- bzw. der mittleren Führungsebene ab- zugeben - daher fordern wir die Aufnahme eines Artikels, in dem die diesbezüglichen Regelungen festgelegt werden;

Leistungslohn: Festlegung des neuen Prozentsatzes für den Leistungslohn, der in Artikel 79 des BÜKV vom 12.2.2008 vorgesehen ist, und wir fordern formale Transparenz, einen Informationsaustausch und die Veröffentlichung der Bewertungen;

Privatisierung: Wir sind gegen jede Form der Privatisierung jeglichen Bereichs der öffentlichen Verwaltung.

Voraussetzung um die Verhandlungen weiterführen zu können, ist die Bereitstellung eines Vorschusses in Höhe von 50 % der tatsächlichen Inflation für den Dreijahreszeitraum 2019, 2020 und 2021 und der Inflation für den Zeitraum 2022, 2023 und 2024, ausbezahlt innerhalb Oktober 2023.

Wir sind weiterhin offen für einen Austausch und für eine Ausarbeitung eines möglichen Entwurfs, um den Abschluss des neuen Vertrags zu beschleunigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Unterkircher
AGO-Landesobmann
Tel. 335 6902375

Dott. Gianluca Moggio
GS-Obmann
Tel. 333 7749974
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