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Pressemitteilung - Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages: Treffen mit Landeshauptmann Kompatscher am 16.11.2022...
Am heutigen Mittwoch hat ein von den Gewerkschaften gefordertes Treffen mit Landeshauptmann Kompatscher über die Finanzierung der bereichsübergreifenden Vertragsverhandlungen stattgefunden.

Inhalt des Treffens waren konkrete Schritte zur Weiterverhandlung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages, wobei im Vordergrund die gewerkschaftliche Forderung der Festlegung der finanziellen Mittel für den Inflationsausgleich bezogen auf den vergangenen Dreijahreszeitraum 2019-2021, die Inflationsanpassung für den künftigen Dreijahreszeitraum 2022-2024 und die Erhöhung der Leistungsprämien standen.

Der Landeshauptmann hat dazu folgende mündliche Zusagen gegeben:
1. der Inflationsausgleich 2019-2021 wird innerhalb der vertraglich festgelegten Frist von Juni 2023 erfolgen;
2. die Inflationsanpassung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 kann als Akonto ausgehandelt werden;
3. die Gewährung eines Akontos auf die Leistungsprämie 2023 wird vorgeschlagen.

Voraussetzung für die Verwirklichung dieser Zusagen ist die Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel im Landeshaushalt 2023, die allerdings erst 2023 über eine Haushaltsänderung erfolgen kann. Eine weitere Voraussetzung für die öffentliche Delegation ist der Abschluss eines Kollektivvertrages über ein neues Lohmodell für neuaufzunehmendes Personal, für welchen ein Aufschub bis in die ersten Monate 2023 vorgeschlagen worden ist. Einige wichtige Punkte des Vertragsentwurfes über das neue Lohnmodell bedürfen noch einer Klärung und eingehender Verhandlungen. Dazu wird es nächste Woche ein Treffen mit der öffentlichen Delegation geben, aus welchem hervorgehen soll, ob diese Kompromissvorschläge von den Gewerkschaften angenommen werden können.

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