NEUE GESCHÄFTSORDNUNG

Liebes Mitglied, wir informieren Sie über die wichtigsten Neuigkeiten zum Gesundheitsfonds SaniPro 2022...
Am 01.01.2022 tritt die neue Geschäftsordnung von SaniPro mit folgenden wichtigen Neuerungen in Kraft:

Die darin vorgesehenen Leistungen werden unmittelbar von SaniPro selbst erbracht. Die Rückerstattung von Gesundheitskosten, die den Leistungsempfängern ab dem 01.01.2022 entstehen, kann direkt bei SaniPro unter Beachtung der im nachfolgenden Punkt genannten Maßgaben beantragt werden.

Kostenerstattungsanträge für Rechnungen, die bis einschließlich 31.12.2021 ausgestellt werden, sind weiterhin an die Versicherungsgesellschaft UniSalute zu richten.

bis 31.12.2021 (Rechnungsdatum) Leistungserbringung und Antragsbearbeitung durch Unisalute;
ab 1.1.2022 (Rechnungsdatum)Leistungserbringung und Antragsbearbeitung durch SaniPro.

Das Portal MySaniPro erkennt die Zuordnung automatisch anhand des Rechnungsdatums.

Leistungsbeantragung – Verfahren und Fristen

Die Leistungen für 2022 bleiben unverändert.

Die Kostenerstattungsunterlagen für Rechnungen, die ab dem 01.01.2022 ausgestellt werden, können bei SaniPro ausschließlich unter Nutzung einer der folgenden Kanäle eingereicht werden:

a) online über das Portal MySaniPro,
b) persönlich, in einem verschlossenen Umschlag, am Betriebssitz von SaniPro,
c) per Einschreiben mit Rückschein oder Kurier, in einem verschlossenen Umschlag, am Betriebssitz von SaniPro.

Die vollständigen Kostenerstattungsunterlagen müssen SaniPro spätestens innerhalb 30. Juni des Jahres zugehen, das auf das Ausstellungsdatum der Rechnung, für die die Rückerstattung beantragt wird, folgt.

Ab dem 01.11.2021 finden Sie SaniPro unter folgender Adresse:
Waltherplatz 2 39100 Bozen
Tel. 0471 180 00 80 oder info@sanipro.bz
https://sanipro.bz

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