FAHRKOSTENBEITRÄGE

Liebes Mitglied, hier eine Kurzinformation zum Thema Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmer...
Die Landesregierung gewährt, im Sinne des Artikel 54 des Landesgesetzes vom 23. November 2015, Nr. 15, Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen im Jahr (effektiv gefahrene Tage innerhalb eines Kalenderjahres) vom üblichen Aufenthaltsort in einem Staat der Europäischen Union oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Arbeitsplatz in der Provinz Bozen pendeln müssen oder vom üblichen Aufenthaltsort in der Provinz Bozen zum Arbeitsplatz in einem Staat der Europäischen Union oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft pendeln müssen und eine Strecke von mehr als 18 Kilometern zurückgelegen müssen, auf welcher keine öffentlichen Liniendienste mit mindestens einem Halbstundentakt verkehren.

Die Beitragsgesuche für das Jahr 2020 müssen zwischen 18. Jänner 2021 und 31. März 2021eingereicht werden.

Die Beitragsgesuche müssen über das Online-Portal des Südtiroler Bürgernetzes eingereicht werden; der Zugang ist ausschließlich möglich durch: 

- SPID*

- aktivierte Bürgerkarte (Gesundheitskarte)

*SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale), das öffentliche System der digitalen Identität, ermöglicht den Zugriff auf alle Online-Dienste der öffentlichen Verwaltungen mit einer einzigen Digitalen Identität (Benutzername und Passwort), nutzbar mit PC, Tablet und Smartphone.


AGO bleibt für eine konkrete Hilfe zur Verfügung.

Mehr Infos:
https://my.civis.bz.it/public/de/wie-greifen-sie-auf-die-online-dienste-zu.htm

https://my.civis.bz.it/public/de/spid.htm

https://my.civis.bz.it/public/de/buergerkarte.htm

AGO SERVICE