Familiengeld 2018

Wer hat Anrecht auf das Familiengeld?
Familienzulage von der Gemeinde/BZG/AH für Arbeitnehmer:

Wer hat Anrecht auf das Familiengeld?

Folgende Personen kommen in Frage:

• die Arbeitnehmer/innen, auch bei Krankheit, Mutterschaft, Lohnausgleich, Bezug des Arbeitslosengeldes, vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall, Bezug des Mobilitätsgeldes;

Familiengemeinschaft

Um zu sehen, welcher Betrag an Familiengeld zusteht, muss zunächst erhoben werden, aus welchen Personen zusammen mit dem Antragsteller/in sich die Familiengemeinschaft zusammensetzt. Folgende Personen bilden die Familiengemeinschaft:

• der/die Antragsteller/in,
• die Ehefrau/der Ehemann, sofern nicht gesetzlich und faktisch getrennt,
• die Kinder und die diesen Gleichgestellten, bis zu 18 Jahre (letztere sind Adoptivkinder und vom Gericht anerkannte Kinder, uneheliche Kinder, die gesetzlich anerkannt oder gerichtlich zuerkannt werden, Kinder, die aus einer früheren Ehe der/des Ehepartners geboren sind; Minderjährige, die von zuständigen Stellen anvertraut worden sind),
• Zu Lasten ihrer Vorfahren lebende Enkelkinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (auch dann, wenn sie nicht formell anvertraut wurden)
• kinderreiche Familien mit mindestens 4 Kindern und diesen Gleichgestellten unter 26 Jahren bekommen das Familiengeld bis 21 Jahre ausbezahlt,
• die Kinder und diesen Gleichgestellten, die über 18 Jahre alt und arbeitsunfähig sind.
• den Brüdern, Schwestern und Enkelkinder der Antrag stellenden Person, die noch nicht das 18.Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt sie sind Vollwaisen und haben kein Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente. Die Altersgrenze gilt dabei nicht, wenn diese Personen erwerbsunfähig sind.

Höhe des Familiengeldes

Für das Ausmaß des Familiengeldes sind folgende drei Faktoren ausschlaggebend:

• die Anzahl der Familienmitglieder
• die Art der Zusammensetzung der Familienmitglieder
• die Höhe des Gesamteinkommens der Familiengemeinschaft
Je höher das Einkommen, umso niedriger ist das Familiengeld. Werden bestimmte Grenzen überschritten, besteht kein Anrecht. Das Arbeitnehmereinkommen muss mindestens 70 % des Gesamteinkommens erreichen, um Anrecht auf Familiengeld zu haben.

Das Gesamteinkommen setzt sich zusammen aus dem einkommenssteuerpflichtigen Bruttoeinkommen der Familiengemeinschaft, sowie sonstige Einkommen jeglicher Art, einschließlich steuerfreie Einkommen, sofern über 1.032,91 Euro.

Gesuche um Auszahlung der Leistungen

Die Arbeitnehmer/innen sollen im Monat Juli eines jeden Jahres, den Antrag um Familiengeld beim Arbeitgeber erneuern. Für den Zeitraum 01.07.2018/30.06.2019 wird das Einkommen des Jahres 2017 in Betracht gezogen.

Notwendige Unterlagen:

• die Steuererklärung über das Einkommen des Jahres 2017 der Nachweis des Arbeitgebers über Entlohnungen, CU genannt, eventuelle Belege über Rentenzahlungen, Katasterauszüge und eventuelle andere Unterlagen, mit denen das Einkommen aus dem Jahr 2017 nachgewiesen werden kann.
• die Steuernummerkärtchen bzw. Gesundheitskarten aller Familienmitglieder

Wer es versäumt hat, um das Familiengeld rechtzeitig anzusuchen, kann aufgrund von Anträgen die Nachzahlungen der letzten 5 Jahre bekommen.

Das Familiengeld ist steuerfrei

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