Grüner Pass und Impfung

Liebes Mitglied, wir informieren dich, dass ab dem 15. Oktober bis zum 31. Dezember 2021 der grüne Pass an allen Arbeitsplätzen verpflichtend wird...
und sich dadurch direkt auf das Leben von 23 Millionen Italienern auswirkt, von denen 14,7 Millionen im privaten Sektor beschäftigt sind. Die Verpflichtung betrifft alle Arbeitnehmer: Privatpersonen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung. Diese Verpflichtung gilt auch für Personen, einschließlich externer Personen, die in irgendeiner Eigenschaft bei öffentlichen Verwaltungen arbeiten oder Schulungen durchführen.

GRÜNER PASS

Wer ohne grünen Pass zur Arbeit erscheint, gilt als ungerechtfertigt abwesend und bekommt ab dem ersten Tag der Abwesenheit seinen Gehalt ausgesetzt. Es hat keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen: Der Arbeitsplatz bleibt erhalten.
Die Ungleichbehandlung von öffentlichen und privaten Angestellten wurde beseitigt (die Suspendierung von öffentlichen Angestellten nach 5 Tagen wurde aufgehoben).

GÜLTIGKEIT DES TESTS:
Bei einem negativen Abstrich verlängert das neue Dekret die Gültigkeit des PCR Tests auf
72 Stunden, während die Gültigkeit des Antigentests vorerst bei 48 Stunden bleibt. - Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die digitale Bescheinigung online abzurufen, können Sie sich an Ihren Hausarzt, einen frei gewählten Kinderarzt oder Apotheker wenden, der die Bescheinigung anhand des Systems „Tessera Sanitaria" abrufen kann. Bringen Sie Ihre Steuernummer und die Daten Ihres Sanitätsausweises mit. Die grüne COVID-19 Zertifizierung wird in Papierform oder in digitaler Form ausgestellt.

SCHULEN:
Die Verpflichtung zum Grünen Pass gilt nicht nur für das Schulpersonal, sondern für alle Personen, welche die Schulen betreten, einschließlich der Eltern.

KONTROLLEN:
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Kontrollen über den Besitz des Grünen Passes durchzuführen, andernfalls drohen Geldbußen zwischen 400 und 1.000 Euro. Ein Arbeitnehmer, der bei der Arbeit ohne Grünen Pass angetroffen wird und gegen die Ausweispflicht verstößt, muss mit einer Geldstrafe zwischen 600 und 1.500 Euro rechnen. In der Privatwirtschaft kann die Gültigkeit des Grünen Passes mit der App "VerifiCa19" überprüft werden, während im öffentlichen Sektor noch Leitlinien "für die einheitliche Definition von Organisationsmethoden" festgelegt werden.

SMART WORKING:
Die Handhabung des grünen Passes in Bezug auf Smartworking muss noch geklärt werden, obwohl die Linie der Regierung klar zu sein scheint: Das Fehlen eines Nachweises kann nicht zu einem Recht auf Smartworking werden. AGO ist der Meinung, dass der grüne Pass nicht erforderlich ist, wenn der Arbeitgeber dem Bediensteten erlaubt, im Smartworking zu arbeiten (er kann dies auch ablehnen). Aus unserer Sicht wird der Nachweis nicht zum Arbeiten benötigt, sondern nur für den Zugang zum Arbeitsplatz.

NEUE IMPFPFLICHT

IMPFUNGEN: Das Gesetzesdekret Nr. 122 vom 10. September 2021 führt den Artikel 4-bis im Gesetzesdekret Nr. 44 vom 1. April 2021 ein, der die Impfpflicht vom 10. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2021 auf alle ArbeitnehmerInnen ausdehnt, einschließlich der EXTERNEN ARBEITNEHMERINNEN, die aus welchem Grund auch immer in Wohn-,
Pflege- und Sanitätseinrichtungen tätig sind. In diesem Zusammenhang bleiben die bisherigen Aussetzungsverfahren aufrecht und gültig.

AGO Service