Ein gefährlicher Weg

Liebes Mitglied, Wir senden dir den Text unserer Pressemitteilung vom Freitag, 12. März 2021...
Wir glauben, dass es wichtig ist, eine öffentliche Debatte zu eröffnen, weil wir nicht damit einverstanden sind, den Arbeitsbereich mit einer Vielzahl von Kameras zu übersättigen.

Die Notwendigkeit, rechtswidriges Verhalten oder Sachbeschädigung zu vermeiden, kann nicht ein solches Ausmaß annehmen, dass es gerechtfertigt wäre, jegliche Form der Gewährleistung der Würde und der Wahrung der Privatsphäre des Arbeitnehmers, auszuhebeln.

PRESSEMITTEILUNG - Ein gefährlicher Weg - 12.3.2021

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir vom Betrieb für Soziale Dienste Bozen in die Ausarbeitung einer Gewerkschaftsvereinbarung für die Einführung von Videoüberwachungssystemen I N N E R H A L B der Senioren-wohnheimen, Behinderteneinrichtungen und verschiedenen sozialen Strukturen einbezogen wurden. Die Gründe, die uns bei den verschiedenen Treffen und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften genannt wurden, sind: Schutz der Personen, die in den Einrichtungen wohnen und die die Dienste nutzen, Sicherheit des Arbeitsumfeldes und Schutz des öffentlichen Eigentums und der Immobilie. In der Vergangenheit gab es in einigen italienischen Seniorenwohnheimen Fällen von Missbrauch und Misshandlungen an Heimbewohnern, Diebstahl und Sachbeschädigung. Aus diesem Grund wird seit einiger Zeit auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Sicherheit und das Wohlbefinden der in diesen Einrichtungen untergebrachten älteren und behinderten Menschen zu gewährleisten.

Es sei daran erinnert, dass bereits das berühmte Jobs Act Änderungen des Art. 4 des Arbeitnehmerstatuts (audiovisuelle Geräte) vorgenommen hat, der zum Teil das Recht auf Privatsphäre des Arbeitnehmers und das Verbot der Fremdüberwachung von Arbeitnehmern durch die Gewährung der Einführung von audiovisuellen Geräten aus organisatorischen Gründen, Produktion, Arbeitssicherheit und Unternehmensvermögen aufweicht. Im Mai 2019 befasste sich der italienische Senat mit dem Gesetzentwurf Nr. 264 zum Thema Videoüberwachung in Einrichtungen, die persönlichen Dienstleistungen an Menschen anbieten, der einen größeren Schutz gewährleisten soll: Schutz der Gesundheit älterer Menschen vor möglichem Missbrauch/Gewalt durch die MitarbeiterInnen, verschlüsselte Bilder, die nur für die Polizei sichtbar sind, keine Kontrollfunktion über die Arbeit der MitarbeiterInnen, die Einbeziehung der Angehörigen und gesetzlichen Vertreter der Heimbewohner, Schaffen eines Vertrauensverhältnis zwischen den verschiedenen Beteiligten. Wir sind der Meinung, dass so ein restriktives Gesetz, das den Arbeitgebern jede Art von Zugang zu den Unterlagen verbietet, es auch ermöglichen würde, die Ehre und die Professionalität aller Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitswesen zu schützen und jeglichen Zweifeln oder möglichen Beschuldigungen ein Ende zu setzen. Es ist zu erwähnen, dass für den Fall, dass es zu keiner Einigung mit den Gewerkschaften kommt, der Arbeitgeber eine Genehmigung beim lokalen Arbeitsinspektorat anfordern kann.

Als Gewerkschaftsorganisation glauben wir, dass es in Arbeitsbereichen, in denen vor allem die Beziehung im Vordergrund steht, speziell in Seniorenwohnheimen, auf die Qualität der Beziehung zwischen den Parteien ankommt. Die Videoüberwachung könnte zu einem durchaus bedenklichen Weg werden. Sie könnte sind kontraproduktiv auswirken, da Verdächtigungen in der Strukturen Einzug nehmen. Die finanziellen Mittel für die Videoüberwachung sollten stattdessen in die kontinuierliche Schulung des Personals fließen, um eine Kultur des Dialogs und eines kontinuierlichen, strukturierten Austausches unter den Mitarbeitern, den Bewohnern, den Angehörigen und den Führungskräften zu fördern.

Dr.Andreas Unterkircher
AGO-Obmann

Stefano Boragine
AGO -Landessekretär


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