Videoüberwachung

Liebes Mitglied, wir möchten dich darüber informieren, dass wir vom Betrieb für Soziale Dienste Bozen in die Ausarbeitung einer Gewerkschaftsvereinbarung...
für die Einführung von Videoüberwachungssystemen innerhalb der Seniorenwohnheimen, Behinderteneinrichtungen und verschiedenen sozialen Strukturen einbezogen wurden.

Die Gründe, die uns bei den verschiedenen Treffen und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften genannt wurden, sind: Schutz der Personen, die in den Einrichtungen wohnen und die die Dienste nutzen, Sicherheit des Arbeitsumfeldes und Schutz des öffentlichen Eigentums und der Immobilie.

In der Vergangenheit gab es in einigen italienischen Seniorenwohnheimen Fälle von Missbrauch und Misshandlungen an Heimbewohnern, Diebstahl und Sachbeschädigung.

Aus diesem Grund wird seit einiger Zeit auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Sicherheit und das Wohlbefinden der in diesen Einrichtungen untergebrachten älteren und behinderten Menschen zu gewährleisten.

Wir, als autonome Gewerkschaftsorganisation, sind jedoch der Meinung, dass sich dieses Bedürfnis nach Sicherheit auf längere Sicht in ein Werkzeug zur Fremdüberwachung von MitarbeiterInnen verwandeln kann.

Es sei daran erinnert, dass bereits das berühmte Jobs Act Änderungen des Art. 4 des Arbeitnehmerstatuts (audiovisuelle Geräte) vorgenommen hat, der zum Teil das Recht auf Privatsphäre des Arbeitnehmers und das Verbot der Fremdüberwachung von Arbeitnehmern durch die Gewährung der Einführung von audiovisuellen Geräten aus organisatorische Gründen, Produktion, Arbeitssicherheit und Unternehmensvermögen aufweicht.

Im Mai 2019 befasste sich der italienische Senat mit dem Gesetzentwurf Nr. 264 zum Thema Videoüberwachung in Einrichtungen, die persönlichen Dienstleistungen an Menschen anbieten, das einen größeren Schutz gewährleisten soll:

  • Schutz der Gesundheit älterer Menschen vor möglichem Missbrauch/Gewalt durch die MitarbeiterInnen;
  • verschlüsselte Bilder, die nur für die Polizei sichtbar sind;
  • keine Kontrollfunktion über die Arbeit der MitarbeiterInnen;
  • die Einbeziehung der Angehörigen und gesetzlichen Vertreter der Heimbewohner;
  • ein Vertrauensverhältnis zwischen den verschiedenen Beteiligten schaffen.


Wir sind der Meinung, dass so ein restriktives Gesetz, das den Arbeitgebern jede Art von Zugang zu den Unterlagen verbietet, es auch ermöglichen würde, die Ehre und die Professionalität aller Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitswesen zu schützen und jeglichen Zweifeln oder möglichen Beschuldigungen ein Ende zu setzen.

An dieser Stelle möchten wir auch Ihre Meinung zu diesem Thema erfahren und laden Sie ein, uns Ihre Gedanken kurz unter folgender Adresse mitzuteilen: info@ago-bz.org

AGO SERVICE