PRESSEMITTEILUNG

Organisationsplan für agiles Arbeiten (POLA) - Die Autonome Gewerkschaftsorganisation AGO stellt fest, dass sie bis heute von keiner...
öffentlichen Verwaltung in der Provinz Bozen Informationen oder eine Einladung für eine Beteiligung an der Ausarbeitung des Organisationsplans für agiles Arbeiten (POLA) erhalten hat.

Gemäß Artikel 263 der Gesetzesdekret Nr. 34/2020, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 77/2020, müssen die öffentlichen Verwaltungen bis zum 31. Januar eines jeden Jahres (ab 2021) nach Anhörung der Gewerkschaften, den Plan zur Organisation der agilen Arbeit (POLA) erstellen.

POLA legt die Bedingungen für die Umsetzung von agilem Arbeiten fest und sieht vor, dass mindestens 60 Prozent der Mitarbeiter davon Gebrauch machen können.

Um die Umsetzung des agilen Arbeitens zu fördern, definiert POLA organisatorische Maßnahmen, die technologischen Anforderungen, die Schulungen für Mitarbeiter, einschließlich der Führungskräfte, sowie die Instrumente zur periodischen Erhebung und Überprüfung der erzielten Ergebnisse. Zu diesem Zweck hat der Ministerratspräsident - Abteilung für öffentliche Verwaltung – bereits im Dezember Richtlinien zu POLA und entsprechende Leistungsindikatoren erstellt.

Es ist zu beachten: sollte POLA nicht umgesetzt werden, kommt agiles Arbeiten für mindestens 30 Prozent der Mitarbeiter zur Anwendung.

AGO Service