"System Südtirol"

Rundbrief an unsere Mitglieder - Bericht zu den laufenden Verhandlungen zum BÜKV „Was ist dies für eine Sozialpartnerschaft?“...
Am 8. Juli 2020 wurden die Verhandlungen zum BÜKV fortgesetzt. Dabei hat die öffentliche Delegation (Land, Sanität, Gemeinden, BZG, AH, Wobi, usw.) eine Tagesordnung mit folgenden Punkten vorgegeben, welche im Eilverfahren mit einem weiteren Teilvertrag des BÜKV noch innerhalb Juli/August abgeschlossen werden sollten:

Ergebnisse Billigungsverfahren Rechnungshof „APP“;

Weitere Vorgehensweise – Einvernehmen/Lösung „APP“;

Diskussion zum Arbeitsmodell Smart Working in der Öffentlichen Verwaltung Post COVID-19;

Alle Vorschläge der Gewerkschaften (z.B. unser Vorschlag zur Regelung/Angleichung an die Privatwirtschaft des Vaterschaftsurlaubes bei Geburt eines Kindes) wurden von der öffentlichen Delegation nicht ernsthaft diskutiert und auf einen späteren Teilvertrag verschoben. So müssen wir weiterhin auf die Erhöhung der Leistungsprämie 2021, auf die Lohnangleichung 2021 (staatliche Inflationsrate), auf die Zusammenlegung von Gehalt und Sonderergänzungszulage sowie auch auf innovative Projekte wie Wettbewerbe mit Kursausbildung warten.

Anscheinend will die öffentliche Delegation jetzt im Dringlichkeitswege jenen KollegInnen zu Hilfe eilen, welche vom Rechnungshof in 1.Instanz zu Schadenersatzzahlungen verurteilt worden sind (sprich Zulagen an stellvertretende Führungskräfte und Koordinatoren, welche diese Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt haben). Diese Absicht hat die öffentliche Delegation auch nicht verschwiegen – sie ist sich wohl bewusst, dass die Rekurse zu Rückzahlungen mit großer Wahrscheinlichkeit verlorengehen. Aber nicht nur dies ist ein Grund, warum wir diesem Ansinnen nicht zustimmen können: die notwendigen Geldmittel für diese „Sanierung“ in Höhe von knapp 4 Millionen Euro sollen vom Fond für die Verhandlungen des BÜKV hergenommen werden. Damit werden die Finanzmittel für alle Arbeiter und Angestellten in den laufenden Verhandlungen gekürzt, d.h. alle Bediensteten des BÜKV finanzieren und bezahlen diese „Sanierung“ der Schadenersatzforderungen des Rechnungshofes.

Anscheinend sieht im „System Südtirol“ so eine Sozialpartnerschaft aus, dass die öffentliche Delegation kommandiert und die Gewerkschaften stillschweigend unterschreiben sollen. Wir werden jedenfalls diese Vorgangsweise nicht akzeptieren und solche aufgezwungenen Maßnahmen nicht unterschreiben.


Mit freundlichen Grüßen

Der AGO-Landesvorsitzende
Dr. Andreas Unterkircher

Kontakt:andreas.unterkircher@ago-bz.org, Tel. 3356902375

Juli 2020

10.7.2020 sb