Gewerkschaft ASGB

Guten Morgen Liebe Mitgliedern, wie kann ein Landesvorsitzender einer Gewerkschaft (ASGB) so eine Stellungnahme zum öffentlichen Dienst (Dolomiten von heute 1.4.2020) abgeben???
Das staatliche Dekret ist klar und deutlich und auch das Rundschreiben der
Autonomen Provinz Trient ist eindeutig.

Für solche Vorgangsweisen haben wir sicherlich kein Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
der AGO-Landesvorsitzende
Dr. Andreas Unterkircher

Text Dolomiten Mittwoch, 1.April 2020 Seite 18

"Keiner sitzt bei vollem Lohn zu Hause und tut nichts"

ARBEIT: Zur Praxis in der öffentlichen Verwaltung – ASGB-Chef: „Beim nächsten Dekret aus Rom sollte mehr Klarheit kommen“

BOZEN. In den vergangenen Ta- gen waren immer wieder Meldungen über Ungleichbehandlungen zwischen Angestellten in der Privatwirtschaft und Landes- und Gemeindebediensteten öffentlich geworden. „Angestellte in der öffentlichen Verwaltung sollen Abwesenheiten aufgrund der Folgen der Coronakrise als Präsenztage eintragen dürfen, während Mitarbeiter in der Privatwirtschaft ihre Urlaubstage opfern müssen“, so der
Kern des Vorwurfs. Arbeitsrechtsexperte Josef
Tschöll sieht die Sache allerdings etwas differenzierter: „Man sollte schon die ganze Wahrheit erzählen“, meint er.
„Auch öffentlich Bedienstete bauen Urlaub ab“
„Auch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind in der jetzigen Zeit dazu angehalten, ihre Tätigkeit ins Home-Office zu verlagern oder gegebenenfalls Urlaub abzubauen.
Nur wenn beides nicht möglich ist, können auch nicht geleistete Arbeitstage als Arbeitstage gezählt werden.“ Das stehe so in einem aktuellen Rundschreiben des Arbeitsministeriums. Wie sieht also die Praxis in der öffentlichen Verwaltung in Südtirol aus? Tony Tschenett, der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes
(ASGB) sagt dazu: „Die Situation ist aktuell für ganz Südtirol nicht leicht. Ich kann nur sagen, dass sich die öffentlichen Verwaltungen, also Land und Gemeinden, diesbezüglich ähnlich verhalten wie die Privatwirtschaft. So mein Kenntnisstand. Wenn Mitarbeiter keinen Urlaub oder keine Überstunden mehr aufzubrauchen haben, ist es de facto so, dass persönliche Zeitkonten geführt werden. Arbeitet jemand also jetzt eine Woche lang weniger, holt er diese Zeit später auf, er gleicht sein Konto wieder aus. Es ist nicht so, dass öffentlich Bedienstete bei vollem Lohn zu Hause sitzen und nichts tun.“
Laut dem Gewerkschafter ist es eine außergewöhnliche Zeit für alle und das Dekret, das bis 3. April gilt, sehr ungenau formuliert. Dadurch werde vieles zusätzlich erschwert.
„Ich wünsche mir, dass mit dem nächsten Dekret, das aus Rom kommen wird, mehr Klarheit geschaffen wird, dass alle Arbeitgeber und Mitarbeiter egal ob privat oder öffentlich – wissen, wie sie sich verhalten sollen und nicht alle paar Tage Rundschreiben verschickt wer- den, die sich teils sogar widersprechen.“ Es nütze auch nichts, in der Öffentlichkeit eine unnötige Polemik über angebliche Ungleichbehandlungen zu entfachen, so der eindringliche Appell des ASGB-Vorsitzenden.

Link zum Dokument - Dolomiten Mittwoch, 1.April 2020

AGO Service

1.04.2020 sb