Sonderbestimmungen

Zweisprachigkeitszulage - Liebes Mitglied, wie schon im letzten Rundschreiben berichtet, bekommen alle Bediensteten die Zweisprachigkeitszulage...
Wer zudem noch einen höheren Zweisprachigkeitsnachweis, als von der Verwaltung vorgesehen, besitzt, bekommt die Zulage für die höhere Zweisprachigkeit.

Um diese Zulage zu bekommen, muss ein Ansuchen gestellt bzw. der Zweisprachigkeitsnachweis der Verwaltung abgeben werden.

Um die Zulage für das Monat Jänner 2020 nicht zu verlieren, empfehlen wir den Antrag noch im Dezember 2019 zu stellen.

Im Mitgliederbereich findest du eine Vorlage für diesen Antrag.

Link zum Dokument

Liebe Grüße