Gehaltsverhandlungen

Rundbrief an unsere Mitglieder: Bericht zum Stand der Gehaltsverhandlungen...
Da die laufenden Gehaltsverhandlungen zur Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages nur langsam voranschreiten, informieren wir Sie kurz über den aktuellen Stand. Im Gegensatz zum BÜKV der Führungskräfte vom Jahr 2018, welcher innerhalb von 2 Monaten mit Lohnerhöhungen von durchschnittlich über 20% abgeschlossen wurde, und zur Erhöhung der Amtsentschädigung an die Bürgermeister vom laufenden Jahr von 7%, ist für uns kein positiver Ausgang der Verhandlungen in Sicht. Interessanterweise wurden diese Erhöhungen bei den Führungskräften und bei den Bürgermeistern mit einem Verlust der Kaufkraft begründet. Anscheinend haben die restlichen öffentlichen Bediensteten keinen solchen Verlust erlitten!?

Während beim BÜKV der Führungskräfte im letzten Jahr die Forderungen der Gewerkschaften ohne große Gegenwehr von der öffentlichen Delegation angenommen und akzeptiert worden sind, scheint die Situation bei den restlichen Bediensteten jetzt umgekehrt: nun sollten die Vorgaben der öffentlichen VertragspartnerInnen von den Gewerkschaften „geschluckt“ werden. Von unserer Seite können wir Ihnen jedenfalls versichern, dass wir die derzeitigen Vorschläge der Arbeitgeberseite keinesfalls akzeptieren werden, und dass wir uns auch für eine weitere Protestkundgebung am Landhausplatz bereithalten. Wofür haben wir sonst unsere Mitglieder zu den bisherigen beiden Protesten vor dem Landtagsgebäude aufgerufen, wenn wir uns jetzt mit den mickrigen Erhöhungen begnügen?

Von der öffentlichen Delegation (Arbeitgeberseite) wurde Ende Juli ein Entwurf für einen ersten Auszug für einen neuen BÜKV vorgelegt (siehe Anhang Link). Dieser Entwurf sieht u.a. vor, dass die programmierte Inflationsrate in Südtirol von 4,8% für die nächsten 3 Jahre (1,5% für 2019, 1,6% für 2020 und 1,7% für 2021) zwar auf Grundgehalt und Sonderergänzungszulage berechnet, dann aber als Gesamtbetrag nur mit der Sonderergänzungszulage ausbezahlt wird. Unsere „PolitikerInnen“ wollen damit verhindern, dass sich diese Inflationsanpassung auch auf alle Zulagen, welche prozentmäßig auf die Grundgehälter berechnet werden, auswirkt. Wie sollten wir dann aber einen echten Verlust der Kaufkraft wettmachen, wenn sich die Prozente nicht auf alle Lohnelemente auswirken?

Wir haben im Vorjahr die Unterschriftenaktion der Angestellten für eine monatliche Gehaltserhöhung von 400 Euro gefördert und unterstützt. In welcher Form diese Anpassung der Gehälter an den Verlust der Kaufkraft ausbezahlt wird, spielt dabei keine bedeutende Rolle. Lächerlich finden wir allerdings den Vorschlag, nur jenen Bediensteten eine Zulage für die Zweisprachigkeit zu gewähren, welche einen höheren Grad erworben haben. Wollen unsere PolitikerInnen wirklich die Zweisprachigkeit in Südtirol aufwerten und honorieren, oder diese weiterhin missachten und aushebeln (siehe schon genehmigte Ausnahmen im Sanitäts- und Sozialbereich sowie anderen Sektoren des öffentlichen Dienstes)?

Zu den Essensgutscheinen halten wir fest, dass diese einem großen Teil der öffentlich Bediensteten nicht zustehen, und dass die bisherigen Lösungen auf dezentraler und Bereichsebene zufriedenstellend sind. Zudem erinnern derartige Essensgutscheine an unsägliche Zeiten unserer Vergangenheit/Geschichte.

Mit freundlichen Grüßen

Der AGO-Landesvorsitzende Dr. Andreas Unterkircher

Kontakt: andreas.unterkircher@ago-bz.org, Tel. 335 6902375

August 2019