Kaufkraft

AFI | Arbeitsförderungsinstitut - Der Kaufkraftverlust der 40.600 öffentlich Bediensteten in Südtirol ...
Die verlorene Kaufkraft

Öffentlicher Dienst

3.700 € brutto im Jahr ein Akademiker, 2.700 € brutto eine Person mit Reifediplom: das ist die Kaufkraft, die ein öffentlich Bediensteter in Südtirol eingebüßt hat, weil die Löhne nicht mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten der letzten 10 Jahren Schritt gehalten haben. Dazu AFI-Vizedirektorin Silvia Vogliotti: „Selbst unter der Annahme, dass alle im bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) vorgesehenen Gehaltsvorrückungen gewährt werden, bleibt die Lohnentwicklung für den allergrößten Teil der 40.600 öffentlich Bediensteten deutlich unter der Steigerung der Lebenshaltungskosten.“

Wie bekannt, wurden die kollektivvertraglichen Verhandlungen im öffentlichen Dienst Südtirols vor wenigen Tagen abgebrochen. Das AFI | Arbeitsförderungsinstitut hat nachgerechnet, auf welches Niveau die Bruttolöhne angesetzt werden müssten, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten in Südtirol wettzumachen.

Lebenshaltungskosten um +16,0% gestiegen

Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag (kurz: BÜKV) regelt das Arbeitsverhältnis von rund 40.600 öffentlich Bediensteten in Südtirol. Die aktuellen Lohntabellen gehen auf April 2010, also fast 10 Jahre, zurück. In der Zwischenzeit (April 2010 – April 2019) ist die Inflation in Bozen um genau +16,0% angestiegen.

Lohnlücke von 10% bis 13%

Mit 1. Juli 2016 kommt schließlich eine erste Lohnerhöhung von 480 € brutto pro Jahr, mit 1. Juli 2017 die zweite immer im Ausmaß von 480 € brutto pro Jahr. Zumal es sich um einen Pauschalbetrag handelt, macht dies anteilmäßig bei den niedrigen Gehaltsstufen mehr aus als bei den höheren. Die beiden Erhöhungen kommen für die erste und niedrigste Funktionsebene einer Lohnsteigerung von +5,6% gleich, für die neunte und höchste einer Lohnsteigerung von +2,9%.

„Trotz dieser beiden Aufbesserungen bleiben die Bruttolöhne der öffentlich Bediensteten immer noch zwischen 10 und 13% hinter den Lebenshaltungskosten zurück“, erklärt Silvia Vogliotti. In Zahlen ausgedrückt: Will man auch nur die Kaufkraft der im April 2010 verhandelten Löhne erhalten, dann müsste die Jahres-Bruttoentlohnung in der sechsten Funktionsebene von 24.052,72 € auf 26.787,56 € (+ 2.734,84 €) und jener in der achten von 30.008,42 € auf 33.696,17 € (+3.687,75 €) angehoben werden.

Alibi Gehaltsvorrückungen

Es wird häufig entgegengehalten, dass die meisten öffentlich Bediensteten im Zehn-Jahres-Verlauf Gehaltsvorrückungen, sogenannte „scatti“, erhalten haben, die so gut wie automatisch gewährt werden. Hier muss präzisiert werden, dass diese Gehaltsvorrückungen ein Leistungselement sind und nicht ein Element des Inflationsausgleichs. Anhand von Fallbeispielen weist das AFI nach, dass lediglich die neu ab 2010 eingestellten Bediensteten eine über die Inflation hinausgehende Gehaltsentwicklung erzielen konnten. Dies erklärt sich dadurch, dass die Vorrückungen in den ersten acht Dienstjahren verhältnismäßig stark zu Buche schlagen. Allerdings betrifft dies einen relativ kleinen Teil der Beschäftigten. Alle anderen, die vor 2010 in den öffentlichen Dienst eingetreten sind, konnten den inflationsbedingten Kaufkraftverlust trotz Vorrückungen nicht wettmachen, und zwar quer durch alle Funktionsebenen.

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