Rentenformen 2019

Die neuen Rentenformen ab 2019 - Quote 100 und Senkung der Rentenvoraussetzungen für die Frührente ...
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 4/2019 wurden zwei große Rentenneuerungen eingeführt.
Zum einen die neue Form von Frührente mit der sogenannten Quote 100, zum anderen wurden die Rentenvoraussetzungen für die bereits bestehende Frührente herabgesetzt.
Quote 100
Hierbei handelt es sich um eine neue Form von Frührente welche versuchsweise für den Zeitraum 2019 bis 2021 eingeführt wurde. Um in den Genuss dieser Quotenregelung zu kommen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:
- Mindestalter von 62 Jahren und
- mindestens 38 versicherte Beitragsjahre
Die beiden Voraussetzungen müssen erfüllt werden. Eine Kombination aus weniger Beiträge, dafür ein höheres Alter ist nicht möglich.
Wurden diese Voraussetzungen bereits Ende 2018 erfüllt, so ist das früheste Anlaufdatum für Angestellte im Privatsektor der 01. April 2019. In der Folge wird das Anlaufdatum der Rente jeweils um 3 Monate ab Erreichung der Voraussetzungen verzögert.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst ist das früheste Anlaufdatum erst der 01. August 2019. Für diese Kategorie verzögert sich der Rentenantritt in der Folge jeweils um sechs Monate. Zur Erreichung der Beitragsvoraussetzungen können auch Versicherungszeiten, welche in den verschiedenen INPS-Versicherungsverwaltungen aufscheinen und sich nicht überlagern, zusammengezählt werden.
Nach Rentenantritt darf kein Einkommen aus selbständiger oder lohnabhängiger Arbeit mehr erzielt werden. Lediglich eine gelegentliche Arbeit mit einem Höchsteinkommen von 5.000€ jährlich ist mit der Rente vereinbart.
Vorzeitige Rente
Die Voraussetzungen für die vorzeitige Rente wurden gekürzt.
Männer können bis 31.12.2026 weiterhin mit nur 42 Jahre und 10 Monate an Versicherungszeiten, Frauen 41 Jahre und 10 Monate die vorzeitige Rente beanspruchen. Werden die Voraussetzungen erreicht, so muss jedoch eine Wartezeit von 3 Monaten eingehalten werden, bis das Anlaufdatum der Rente startet.
Hierbei wird unterschieden zwischen Angestellte in der Privatwirtschaft und jene im öffentlichen Dienst. Für die Angestellten in der Privatwirtschaft startet die Wartezeit am ersten Tag des Folgemonats. Das heißt: werden die Voraussetzungen am 13. Februar erreicht, so startet die Wartezeit am 01. März, und das Anlaufdatum der Rente wird auf 01. Juni verschoben.
Bei den öffentlich Bediensteten startet die Wartezeit sofort bei Erreichung der Voraussetzungen. Das heißt: werden die Voraussetzungen am 13. Februar erreicht, so startet die Wartezeit auch am 13. Februar und das Anlaufdatum der Rente ist somit der 13. Mai.
Individuelle Berechnungen der Rentenvoraussetzungen können kostenlos bei den Patronats- Mitarbeitern in den SBB-Bezirken eingeholt werden.
Opzione Donna
Um die „Opzione Donna“ in Anspruch nehmen zu können, muss die Bedienstete innerhalb 31.12.1960 geboren sein und 35 Dienstjahre bis zum 31. Dezember 2018 gemacht haben.

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