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AGO-News | 11.09.2009

Pensionsreform

Mit dem Gesetz 102/2009 wird eine kleine Pensionsreform eingeführt, die sich vor allem für die Frauen im Öffentlichen Dienst auswirken wird.

So ändert sich die Pension für die Frauen

Mit dem Gesetz 102/2009 wird eine kleine Pensionsreform eingeführt, die sich vor allem für die Frauen im Öffentlichen Dienst auswirken wird. Betroffen sind rund 8.000 Frauen, vor allem jene der Geburtsjahre 1950, 1951.

Mindestalter für die Pensionierung
Ab 2010 reichen nicht mehr 60 Jahre für die Altersrente. Die Frauen werden dann ein Alter von 61 Jahren aufweisen müssen. Es ist eine Erhöhung des Alters alle zwei Jahre vorgesehen, bis zur Erreichung des 65. Lebensjahres im Jahr 2018.
Nicht mehr betroffen sind jene Bedienstete, welche in diesem Jahr das 60. Lebensjahr erreichen und erst im Jahr 2010 entscheiden, die Pensionierung anzutreten.

Das Beitragssystem
Mit der Anhebung der Altersrente wird das Beitragssystem schmackhaft gemacht. Die Bediensteten, welche für das Beitragssystem lt. Gesetz 243/2004 optieren, können trotzdem bis 2015 mit einem Alter von 57 Jahren und 35 Beitragsjahren die Pensionierung antreten. Die Folge davon ist jedoch der Verlust bis zu rund 30% der Pension, wegen der Pensionsberechnung lt. Beitragszahlungen.
Mit 40 Dienstjahren hat man unabhängig vom Alter Anspruch auf die Dienstaltersrente.

Ihr AGO-Service Sept. 2009

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