Verfassungskonform oder nicht – es wird so oder anders der Wille des Volkes gelten!
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Verfassungskonform oder nicht – es wird so oder anders der Wille des Volkes gelten!
Presseaussendung der Initiative für direkte Demokratie:
AGO-News | 10.09.2009
Volksinitiativen zur Direkten Demokratie
Verfassungskonform oder nicht – es wird so oder anders der Wille des Volkes gelten!
Presseaussendung der Initiative für direkte Demokratie:Verfassungskonform oder nicht – es wird so oder anders der Wille des Volkes gelten!
Entscheidend ist die Beteiligung der Bürger an der Abstimmung, von der die SVP abhalten will.
Die Initiative für mehr Demokratie fordert die Parteileitung der SVP auf, sich nicht weiter auf die müßigen Mutmaßungen zur Verfassungskonformität der Volksinitiativen zur Direkten Demokratie zu versteifen und endlich eine sachliche Diskussion zu beginnen. Die Absicht ist zu klar: den Bürgerinnen und Bürgern soll ihr demokratisches Mitbestimmungsrecht vermiest und so das Beteiligungsquorum nicht erreicht werden. Damit ist auch gleich schon klar, wem das geltende Beteiligungsquorum dient.Der Initiative für mehr Demokratie liegt jedenfalls schon ein Gutachten über die Verfassungskonformität vor. Im Endeffekt aber macht es überhaupt keinen Unterschied, ob diese Gesetzentwürfe nach erfolgreicher Abstimmung für verfassungskonform oder für verfassungswidrig erklärt werden. Nehmen wir den von der SVP heraufbeschworenen Fall an, dass das Verfassungsgericht die Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie für verfassungswidrig erklärt: Damit ein solches Urteil überhaupt gefällt werden kann, muss die Volksabstimmung gültig gewesen sein und die Gesetzentwürfe die Mehrheit der Ja-Stimmen erhalten haben. Damit wäre dann freilich der politischen Vertretung die zwingende Verpflichtung auf die Tagesordnung geschrieben, dem so ausgedrückten Mehrheitswillen der Bevölkerung zu entsprechen. Das geltende Landesgesetz müßte in allen Punkten durch das vom Volk gewollte bessere Gesetz ersetzt werden. Die Abstimmung hätte sich voll und ganz gelohnt.
Eine Verschwendung von Steuergeldern ist es so und anders nicht, denn mindestens die Volksabstimmung zum Flugplatz wäre laut SVP ja rechtens gewesen. Ob nun ein oder fünf Gegenstände zur Volksabstimmung kommen, das macht gerade einmal die Papierkosten für die Stimmzettel aus.
Ob das Gesetz verfassungskonform ist oder nicht, macht keinen wesentlichen Unterschied:
im einen Fall tritt es gleich in Kraft und im anderen darf der Landtag es in verfassungskonformer Form beschließen. Oder hätte die SVP etwa auch noch in diesem Fall vor, dem Volk seinen Willen vorzuenthalten?
Otto von Aufschnaiter Dipl. Ing. FH Stephan Lausch
Vorsitzender der Initiative Koordinator der Initiative




