Verlängerung Elternzeit
Liebes Mitglied, mit dem neuen Gesetz Rilancio Nr.77 vom 17.07.2020 (Art. 72) wird die Sonderelternzeit (Covid-19) für Kinder, die nicht älter als 12 Jahre alt sind, um 30 Tage verlängert...
Die Sonderelternzeit wird mit 50 % des Gehalts vergütet. Der Zeitraum wird durch figurative Beiträge abgedeckt.
Mit dem neuen Dekret ist es auch möglich, die unbezahlte Sonderelternzeit für öffentlich Bedienstete mit minderjährigen Kindern bis 16 Jahren (Art.72 Buchstabe b), immer unter der Bedingung, dass es keinen anderen Elternteil im Haushalt gibt, der im Falle einer Kündigung oder Einstellung der Arbeit eine staatliche Unterstützung genießt, oder arbeitslos ist, zu beanspruchen. Die öffentlich Bediensteten haben das Recht, bis zum 31.08.2020 ohne Gehalt und ohne figurative Beiträge der Arbeit fernzubleiben.
Der Bonus „Babysitting“ für Bedienstete im sozio-sanitären Bereich wird ebenfalls bis zum 31. 08.2020 verlängert.
AGO Service
24.7.2020 sb
Mit dem neuen Dekret ist es auch möglich, die unbezahlte Sonderelternzeit für öffentlich Bedienstete mit minderjährigen Kindern bis 16 Jahren (Art.72 Buchstabe b), immer unter der Bedingung, dass es keinen anderen Elternteil im Haushalt gibt, der im Falle einer Kündigung oder Einstellung der Arbeit eine staatliche Unterstützung genießt, oder arbeitslos ist, zu beanspruchen. Die öffentlich Bediensteten haben das Recht, bis zum 31.08.2020 ohne Gehalt und ohne figurative Beiträge der Arbeit fernzubleiben.
Der Bonus „Babysitting“ für Bedienstete im sozio-sanitären Bereich wird ebenfalls bis zum 31. 08.2020 verlängert.
AGO Service
24.7.2020 sb