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PensPlan - Altersversorgung für unsere Zukunft

Das staatliche Rentensystem wird auf Dauer nicht mehr in der Lage sein, das bisherige Rentenniveau zu halten. Niedrigere Geburtenraten bei gleichzeitigem Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung haben die Finanzierbarkeit des öffentlichen Systems mehr und mehr ins Wanken und die Notwendigkeit von grundlegenden Reformen immer stärker zu Tage gebracht. Konkret bedeuten die durchgeführten Reformen eine erhebliche Kürzung der künftigen Renten. Ausgeglichen werden kann dieses Rentendefizit mittels einer Altersvorsorge, welche auf mehreren Säulen basiert (so genanntes „Drei-Säulen-System“):

  • der traditionellen staatlichen Altersversorgung;
  • der gesetzlich geförderten und steuerrechtlich begünstigten Vorsorge (Rentenfonds);
  • dem zusätzlichen Rentensparen.


Dieses System soll dem Bürger ermöglichen, seinen Lebensstandard auch nach der Pensionierung beizubehalten. Wer also auf eine feste und sichere Altersvorsorge bauen will, sollte neben der gesetzlichen Vorsorge (öffentlichen Rente) so frühzeitig wie möglich eine zusätzliche Form des „Alterssparens“ wählen.

PensPlan – das Rentenprojekt der Region Trentino-Südtirol

Die Region Trentino-Südtirol hat im Rahmen ihrer sozialen Aufgabenstellungen mit Gesetz (R.G. Nr. 3 vom 27. Februar 1997) den Grundstein für ein lokales Zusatzrentenprojekt unter der Bezeichnung „PensPlan“ gelegt und hierfür erhebliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Damit wird die Verbreitung der Zusatzrente auf regionaler Ebene gezielt gefördert.
Heute bieten sowohl kollektivvertragliche als auch offene Rentenfonds mit speziell auf den Bedarf einzelner Zielgruppen zugeschnittenen Vorsorgeprogrammen jedem Bürger die Möglichkeit, seine eigene Zusatzrente aufzubauen.
Zudem sieht die Region Sozialmaßnahmen und spezielle Garantien für die Mitglieder der Rentenfonds vor.
Für die Umsetzung des regionalen Rentenprojekts wurde von Seiten der Region die Centrum PensPlan AG gegründet. Diese Dienstleistungs- und Beratungsgesellschaft unterstützt das Entstehen lokaler Rentenfonds, stellt den Fonds verschiedene Dienstleistungen wie Verwaltung, Buchhaltung und Finanzberatung zur Verfügung und informiert die Bevölkerung eingehend über das regionale Zusatzrentenprojekt PensPlan und die verschiedenen Vorsorgeinstrumente.

Laborfonds

Laborfonds wurde von den Sozialpartnern errichtet. Es ist ein kollektivvertraglicher Rentenfonds, an dem sich ausschließlich Arbeitnehmer beteiligen können, die ihre Tätigkeit in der Region Trentino-Südtirol ausüben und deren Kollektivvertrag die Zusatzrente vorsieht. Die Einschreibung beim Fonds kann über den Arbeitgeber, über die Gründungsparteien des Fonds, über Gewerkschaften und Patronate oder über das Centrum PensPlan erfolgen.
Die Einzahlung in Laborfonds besteht aus drei Komponenten, die in den einzelnen Kollektivverträgen prozentuell festgelegt sind:

  • Beitrag des Arbeitnehmers;
  • Beitrag des Arbeitgebers;
  • Abfertigung.


PensPlan Plurifonds

PensPlan Plurifonds ist ein offener Rentenfonds und richtet sich an alle Selbstständigen und freiberuflich Tätigen, an Mitglieder von Arbeits- und Produktionsgenossenschaften, an Bezieher sonstiger Einkommen sowie an sämtliche Arbeitnehmer, die keinem kollektivvertraglichen Rentenfonds, wie z.B. Laborfonds, beitreten können. Die Höhe und die Häufigkeit der Beiträge in PensPlan Plurifonds können frei gewählt werden.


PensPlan Family

PensPlan Family ist ein Vorsorgeinstrument im Rahmen des offenen Rentenfonds PensPlan Plurifonds und richtet sich an alle steuerlich zu Lasten lebenden Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder, usw.), die über kein Einkommen oder über ein Einkommen von weniger als 2.840,52 € jährlich verfügen und sich eine eigene Zusatzrente aufbauen möchten. Die Steuervorteile nutzt dabei das Familienoberhaupt, welches die eingezahlten Beiträge (abzüglich dem eventuellen Einkommen des Familienmitglieds) vom eigenen Einkommen abziehen kann.

PensPlan Plus

PensPlan Plus, ein weiteres Vorsorgeinstrument im Rahmen des offenen Rentenfonds PensPlan Plurifonds, richtet sich an Mitglieder von kollektivvertraglichen Rentenfonds, die zusätzlich zu ihrem Fonds individuell vorsorgen bzw. die vorgesehenen Steuervorteile für weitere Einkommen neben jenem aus ihrer Erwerbstätigkeit voll nutzen möchten.


Rentenleistungen

Bei Erfüllung der folgenden drei Voraussetzungen erhält das Mitglied des Rentenfonds eine Zusatzrente auf Lebenszeit:

* Erreichen des gesetzlich festgelegten Rentenalters (unter gewissen Bedingungen bis zu zehn Jahren vorher);
* mindestens fünfjährige Mitgliedschaft im Rentenfonds;
* Beendigung der Arbeitstätigkeit.

Außerdem hat das Mitglied des Rentenfonds die Möglichkeit, sich bei Rentenantritt bis zu 50% des angereiften Kapitals auszahlen zu lassen.


Vorschüsse

Vorschüsse bis zu 100% auf das angereifte Kapital können nach mindestens acht Jahren Mitgliedschaft beim Rentenfonds in folgenden Fällen beantragt werden:

* Kauf der Erstwohnung für sich oder die Kinder;
* Sanierung der Erstwohnung;
* Ausgaben im Gesundheitsbereich.


Vorzeitige Auszahlung des angereiften Kapitals

Werden die Voraussetzungen für den Erhalt einer Zusatzrente nicht erfüllt, kann in folgenden Fällen eine vorzeitige Auszahlung des angereiften Kapitals beantragt werden:

* Beendigung der Erwerbstätigkeit;
* Ableben des Mitglieds.


Steuervorteile

Der Staat fördert die freiwillige Altersvorsorge dadurch, dass die Einzahlungen innerhalb gewisser Höchstgrenzen (12% des jährlichen Gesamteinkommens bis maximal 5.164,57 €) von der Bemessungsgrundlage abziehbar und demzufolge nicht der Einkommensteuer unterworfen sind. Dadurch kann sich eine jährliche Steuerersparnis von bis zu 2.324,06 € ergeben.


7 gute Gründe für die Zusatzrente

* Garantie für ein gesichertes und würdiges Alter;
* Ausgleich des Rentendefizits (öffentliche Rente);
* gewolltes und bewusstes Sparen für die eigene Zukunft;
* freiwillig Eigenverantwortung übernehmen für sich und die Gemeinschaft;
* professionelle Veranlagung des Fondsvermögens;
* steuerliche Absetzbarkeit der Einzahlungen bis zu 12% des jährlichen Gesamteinkommens (max. 5.164,57 €);
* Sozialmaßnahmen und Garantien der Region für die Mitglieder der Rentenfonds.